Hallo, wir arbeiten 35 Stunden in der Woche. Die täglichen Std. sind jeweils 7 Std. von Mo-Fr. Jetzt stellt sich die Frage, wann eigentlich Mehrarbeit abgerechnet werden darf. Wenn die täglichen Sollstd. überschritten werden oder wenn die 35 Stunden in der Woche überschritten werden?
Beispiel wäre ein Mitarbeiter mit z.B. 40 Gutstunden. Er hat von Mo-Do jeweils 8 Std. gearbeitet und am Fr hat er einen Gleitzeittag genommen. Darf der Kollege nun 4 Mehrarbeitsstunden abrechnen oder nicht, weil er ja Freitag 7 Minusstunden gemacht hat u. somit die 35-Std. Woche nicht erreicht hat? Ich danke vielmals im Voraus