Mehrarbeit Auszahlung
Hallo, wir arbeiten 35 Stunden in der Woche. Die täglichen Std. sind jeweils 7 Std. von Mo-Fr. Jetzt stellt sich die Frage, wann eigentlich Mehrarbeit abgerechnet werden darf. Wenn die täglichen Sollstd. überschritten werden oder wenn die 35 Stunden in der Woche überschritten werden? Beispiel wäre ein Mitarbeiter mit z.B. 40 Gutstunden. Er hat von Mo-Do jeweils 8 Std. gearbeitet und am Fr hat er einen Gleitzeittag genommen. Darf der Kollege nun 4 Mehrarbeitsstunden abrechnen oder nicht, weil er ja Freitag 7 Minusstunden gemacht hat u. somit die 35-Std. Woche nicht erreicht hat? Ich danke vielmals im Voraus
Community-Antworten (6)
16.04.2020 um 08:59 Uhr
also hat der MA in Deinem Beispiel überhaupt keine Mehrarbeit geleistet. Wenn es aber 40 Gutstunden gibt, ist die Frage wohl eher, welche Regelungen es in einem solchen Betrieb gibt. Bei unserem Gleitzeitkonto ist es z.B. ausdrücklich untersagt, sich das auszahlen zu lassen. Bezüglich seines Stundenkontos wäre vermutlich (Gut-)Stunde 41 dazu gekommen.
16.04.2020 um 11:09 Uhr
Es gibt auch Definitionen in Tarifverträgen so z.B. im Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie Zitat Mehrarbeit ist die über die tarifliche wöchentliche oder über die in diesem Rahmen betrieblich festgelegte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit ausschließlich der Pausen, soweit sie angeordnet war.
Wenn bei Euch 7 Std festgelegt wären als tätliche AZ und Du 8 Std. arbeitet (auf Anordnung) wäre die 1 Std. Mehrarbeit. Ob diese mit Zuschlägen behaftet ist - steht aber auf einen anderen Blatt. Dazu müsste dann wieder etwas im Tarifvertrag stehen.
16.04.2020 um 11:17 Uhr
"oder über die in diesem Rahmen betrieblich festgelegte regelmäßige tägliche Arbeitszeit"
und da es hier wohl ein Zeitkonto zu geben scheint, was auf flexible Arbeitszeit hindeutet ...
16.04.2020 um 11:45 Uhr
Interpretation von Dir - flexible Arbeitszeit hindeutet
TE schreibt - wir arbeiten 35 Stunden in der Woche. Die täglichen Std. sind jeweils 7 Std. von Mo-Fr.
16.04.2020 um 11:48 Uhr
der MA hat im Beispiel jetzt Mo-Do 8 Std. gearbeitet ... es gibt ein Zeitkonto mit 40 Gutstunden und es wurde ein Gleitzeittag genommen. Wie man ohne Gleitzeit (also flexible Arbeitszeit) einen Gleitzeittag nehmen soll, wirst Du mir vermutlich erklären können, oder?
16.04.2020 um 17:43 Uhr
Nele Was die Vorredner sagen wollen:
Was sagt euer Tarifvertrag (so es denn einen gibt) dazu aus? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit? Wenn es beides nicht gibt, woher kommt dann eine Regelung zur Gleitzeit oder wieso kann man einen Gleittag nehmen?
Verwandte Themen
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Auszahlung ohne Wissen des BR`s
ÄlterMorgen zusammen, und frohe Ostern nachträglich. Wir haben eine BV zur Arbeitszeit, worin steht, dass für Mehrarbeit am Samstag, in Notfällen an Sonn- und Feiertage und zu guter letzt, für Mehrarbei
Wie lange darf die Auszählung vertagt werden?
ÄlterHallo, bitte helft mir weiter! Morgen ist bei uns BR-Wahl (wir sind nur eine kleine Niederlassung und wählen erstmals einen (1er)BR). Wir haben wider Erwarten nun doch einen Briefwähler und können dah