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Mehrarbeit Auszahlung

N
Nele1970
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten 35 Stunden in der Woche. Die täglichen Std. sind jeweils 7 Std. von Mo-Fr. Jetzt stellt sich die Frage, wann eigentlich Mehrarbeit abgerechnet werden darf. Wenn die täglichen Sollstd. überschritten werden oder wenn die 35 Stunden in der Woche überschritten werden? Beispiel wäre ein Mitarbeiter mit z.B. 40 Gutstunden. Er hat von Mo-Do jeweils 8 Std. gearbeitet und am Fr hat er einen Gleitzeittag genommen. Darf der Kollege nun 4 Mehrarbeitsstunden abrechnen oder nicht, weil er ja Freitag 7 Minusstunden gemacht hat u. somit die 35-Std. Woche nicht erreicht hat? Ich danke vielmals im Voraus

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Community-Antworten (6)

C
celestro

16.04.2020 um 08:59 Uhr

https://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitrecht/ueberstunden-und-mehrarbeit/

also hat der MA in Deinem Beispiel überhaupt keine Mehrarbeit geleistet. Wenn es aber 40 Gutstunden gibt, ist die Frage wohl eher, welche Regelungen es in einem solchen Betrieb gibt. Bei unserem Gleitzeitkonto ist es z.B. ausdrücklich untersagt, sich das auszahlen zu lassen. Bezüglich seines Stundenkontos wäre vermutlich (Gut-)Stunde 41 dazu gekommen.

K
Kjarrigan

16.04.2020 um 11:09 Uhr

Es gibt auch Definitionen in Tarifverträgen so z.B. im Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie Zitat Mehrarbeit ist die über die tarifliche wöchentliche oder über die in diesem Rahmen betrieblich festgelegte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit ausschließlich der Pausen, soweit sie angeordnet war.

Wenn bei Euch 7 Std festgelegt wären als tätliche AZ und Du 8 Std. arbeitet (auf Anordnung) wäre die 1 Std. Mehrarbeit. Ob diese mit Zuschlägen behaftet ist - steht aber auf einen anderen Blatt. Dazu müsste dann wieder etwas im Tarifvertrag stehen.

C
celestro

16.04.2020 um 11:17 Uhr

"oder über die in diesem Rahmen betrieblich festgelegte regelmäßige tägliche Arbeitszeit"

und da es hier wohl ein Zeitkonto zu geben scheint, was auf flexible Arbeitszeit hindeutet ...

K
Kjarrigan

16.04.2020 um 11:45 Uhr

Interpretation von Dir - flexible Arbeitszeit hindeutet

TE schreibt - wir arbeiten 35 Stunden in der Woche. Die täglichen Std. sind jeweils 7 Std. von Mo-Fr.

C
celestro

16.04.2020 um 11:48 Uhr

der MA hat im Beispiel jetzt Mo-Do 8 Std. gearbeitet ... es gibt ein Zeitkonto mit 40 Gutstunden und es wurde ein Gleitzeittag genommen. Wie man ohne Gleitzeit (also flexible Arbeitszeit) einen Gleitzeittag nehmen soll, wirst Du mir vermutlich erklären können, oder?

R
rtjum

16.04.2020 um 17:43 Uhr

Nele Was die Vorredner sagen wollen:

Was sagt euer Tarifvertrag (so es denn einen gibt) dazu aus? Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit? Wenn es beides nicht gibt, woher kommt dann eine Regelung zur Gleitzeit oder wieso kann man einen Gleittag nehmen?

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