Hallo zusammen und ein frohes Osterfest.
Kann der Ag bei kurzarbeit die urlaubstage entsprechend kuerzen.
zb. 1 Monat kurzarbeit = 2,5 Tage Urlaub minus ( 30 Tage Jahresurlaub)
gehoeren der igbce chemie baden wuerttemberg an.
Nein, kann er nicht. Was sagt euer BR oder die GEW dazu? Immer den AG nach der Rechtsgrundlage fragen, er möge diese bitte schrifl. geben, damit man es rechtl. prüfen lassen kann.