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Vertrauensvolle Zusammenarbeit

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Habe am 23.03. außerhalb der AZ ( per Mail) eine ordnungsgemäße Anhörung zur betriebsbedingten Kündigung erhalten. Lediglich der Kündigungstermin fehlt. Habe dann am 24.03. diese Anhörung persönlich erhalten. Da dieser Kollege eine 3 Monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende hat und wir die Frist verstreichen haben lassen konnte unser AG erst am 01.04. . er hat aber am 31.03. die Kündigung schon ausgesprochen. Das diese Kündigung unwirksam ist, habe ich dem betroffenen Kollegen mitgeteilt und dieser strebt jetzt eine Kündigungsschutzklage an. Unser Cheffe ist jetzt sauer, wir, besonders ich würden dem AG in den Rücken fallen, da die GF und der BR nicht mit einer Stimme (mit der des AG) sprechen würden. Wie soll ich mich jetzt verhalten, da nach Ostern mit Sicherheit noch böse Worte kommen bezüglich der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben? Ich Weiss, das ich/ wir im Recht sind, und unseren Kollegen helfen müssen.

Schöne Ostern

9.87405

Community-Antworten (5)

E
Erwin

11.04.2009 um 11:27 Uhr

ganz einfach dem Chef erklären, er möge halt zukünftig auf die Vorlagefristen achten. Weiter, es steht nirgends, dass GF und bR mit einer Stimme sprechen?

Habt ihr auch einmal geprüft, ob die Sozialauswahl, welche ja bei betriebsbedingten Kündigungen zu beachten ist, auch beachtet/ angewandt wurde?? Musste es bei Beachtung/ Anwendung der Sozialauswahl genau diesen Koll. treffen?? War wirklich eine betriebsbedingte Kündigung unabwendbar?? Gab es keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten oder sonstige milderen Maßnahmen?? Hätte ggf. eine Stundereduzierung und dann Umverteilung der Arbeit bzw. Kurzarbeit eine betriebsbedingte Kündigung vermeiden können??

Also wurde das Ultimaratio-Prinzip einer Kündigung beachtet??

K
Kölner

11.04.2009 um 11:36 Uhr

@kainil Als ein gutes Zeichen werten es einige BR's immer, wenn ein Chef sauer ist. Das muss man dann aushalten.

Interessant ist, ob Du die Frist eingehalten hast (Fristende war ja der 31.03.09)... ...und der Chef Unrecht hat und der Kollege der Wirksamkeit der Kündigung erfolgreich widerspricht. Spannend.

L
Laffo

11.04.2009 um 12:53 Uhr

@kainil Ist im Endeffekt doch gut, dass ihr bei der Sozialauswahl nicht mitgewirkt habt.So hat der AN noch die Möglichkeit diese rechtlich anzugreifen.Bei einer durch den BR abgesegneten Sozialauswahl sieht das wiederum schlecht für den klagenden AN aus.

Ob die Fristen eingehalten wurden o. nicht wird sich wohl erst im Prozess herausstellen.

K
kainil

11.04.2009 um 15:17 Uhr

Hallo zusammen, wir haben uns nicht geäußert, also läuft die frist am 31.03.2009 24:00 Uhr aus.

P
pirat

11.04.2009 um 15:53 Uhr

@kainil, "Ich Weiss, das ich/ wir im Recht sind, und unseren Kollegen helfen müssen" lasst Euch nicht auf einen verbalen Amoklauf ein...bleib geschmeidig..... Die vertrauensvolle Zusammenarbeit sind Auslegungsregeln und Vollzugsrichtlinien des BetrVG. Nicht mehr und nicht weniger! Wenn die GL ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat......ihr Pech!

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