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Schußzeichnung Dienstplan durch BR!!

P
pusteblume
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Seit bestehen des BR ist es so, das die Dienstpläne auch zur Schlußzeichnung dem BR vorgelegt werden. Nun meinte unsere Heimleitung im letzten Monatsgespräch auf einmal, das dies ja ab sofort nicht mehr sein müsste, da sie meint, das dies nicht zu den rechten des BR gehöre und auch nirgends stehen würde. Was machen wir nun?Ist das so?Denn ich kann mir das nicht vorgeben, denn wenn ein BR den Plan freigeben muss, dann muss er Ihn doch auch am Monatsende Schlußzeichnen,oder?Könnt Ihr uns weiterhelfen?Worauf kann ich mich berufen? Danke!

10.47102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.04.2009 um 11:46 Uhr

@Pusteblume Deine HL hat recht: Es steht nicht im BetrVG ausgesprochen, dass ein BR die Dienstpläne zu genehmigen hat. Da es aber einen § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gibt sollte man sich als HL bzgl. solcher Aussagen hüten auch noch den § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG heraufzubeschwören. Dann kann man mitunter nämlich auch als HL ein noch viel böseres Erwachen haben.

Was man unternehmen kann? Dem AG (ggf. auch der HL) eindeutig und bestimmt mitteilen, dass Ihre Auffassung nicht interessant ist, Ihr Euch an die Gesetze und Recht und Urteile haltet. Wenn man als BR das Osterfest dann auch noch sehr ernst nimmt kann man dann sogar ein BetrVG kaufen, an den Ecken rund schneiden, golden anmalen und der HL schenken.

W
Waschbär

12.04.2009 um 10:00 Uhr

@Pusteblume, unglaublich....

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