Arbeitszeitänderung incl Extra Tag
Hallo ! Es gibt folgendes Problem es existieren Unterlagen die nur der Vorsitzende (freigestellter Betriebsratsvorsitzender aufgrund der Betriebsgrösse)zugestimmt hat , es betrifft Arbeitszeitreglungen die es Erlauben von mehr Wochenstunden zu Arbeiten oder auch weniger incl. Zusätzliche Wochenende Arbeitstage die zur normalen Arbeitszeit eingeführt werden können.Von den Unterlagen haben erst jetzt Betriebsratsmitglieder erfahren ,darf man als normales Mitglied die Arbeiter informieren (es ist ja ihre Arbeitszeit ) und sie drauf hinweisen das dieses der Vorsitzende gemacht hat (was normalerweise nicht rechten ist ),oder verstoßt man dann gegen die Schweigepflicht ?
Community-Antworten (4)
09.04.2009 um 13:33 Uhr
@karl Warum besprecht ihr das nicht erst mal im BR? Lass es auf die Tagesordnung setzen. Und zur Not gibt es dann einen recht peinlichen Beschluss. Dann wird ein Brief aufgesetzt, das es für die aufgezählten Regelungen keine gültigen Beschlüsse gibt, das der BR aber für Verhandlungen zur Verfügung steht. Dann kann sich der BRV überlegen, ob er das nicht lieber lassen möchte.
09.04.2009 um 13:44 Uhr
Unser Betriebsrat hat leider nur zwei Leute von 11 (bzw 10 und Vorsitzender ). Die sich was zu sagen trauen . Die anderen sind wohl nur in ihren eigenen Interesse da (traurig aber wahr ). Deshalb wird das nichts bringen!
09.04.2009 um 14:08 Uhr
Habt Ihr kein Gesetzbuch?? Da ist eindeutig geklärt das erst ein Beschluss vom BR vorliegen muß, damit der BRV Unterschreiben darf.
09.04.2009 um 14:21 Uhr
@karl
Doch es bringt etwas. Und zwar auf die Ungültigkeit dieser Regelungen hinweisen, da keine entsprechende rechtsgültige Beschlüsse vorliegen.
Aber auch diesen Hinweis: Du hast doch dieses Thema schon mit Tread 28254 Erstellt am 08.04.2009 - 20:43 Uhr von karl
Also, nicht immer wieder das gleiche problem einstellen, sondern handeln. Die Wege/ Möglichkeiten hast Du ja gesagt bekommen.
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