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Anweisung Dienstreise

S
salepf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf ein Arbeitgeber eine Anweisung über Dienstreisen bekannt geben ohne das er vorher mit dem Betriebsrat gesprochen hat? In dieser Vereinbarung steht, dass alle Mitarbeiter erst dann eine Reise antreten dürfen, wenn die GF der Reise zugestimmt hat. Ich denke das das auch für Betriebsräte gelten soll bin mir aber nicht sicher habe noch kein Gespräch mit der GF geführt!!!

Ist hierfür eine Vereinbarung notwendig? Ist das Mitbestimmungspflichtig?

Beste Grüße

Sale

7.05502

Community-Antworten (2)

A
Angi1

09.04.2009 um 10:46 Uhr

Hallo Salepf,

eine Dienstreiseordnung ist nicht Mitbestimmungspflichtig. Sie gilt auch für die Reisen des BR (Seminare). Allerdings kann er, wenn der BR bei der Beschlussfassung die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt hat, nur noch die Einigungsstelle anrufen wenn er die Reise und das Seminar nicht bewilligen will. Siehe hierzu die §§ 37 und 40 BetrVG.

MfG Angi1

P
paula

09.04.2009 um 12:35 Uhr

@Angi

"Allerdings kann er, wenn der BR bei der Beschlussfassung die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt hat, nur noch die Einigungsstelle anrufen wenn er die Reise und das Seminar nicht bewilligen will. Siehe hierzu die §§ 37 und 40 BetrVG"

Das halte ich für ein Gerücht. Die Einigungsstelle ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur Zuständig wenn der AG die BETRIEBLICHEN Notwendigkeiten nicht ausreichend für berücksichtigt hält.

Selbstverständlich kann der AG im Beschlussverfahren die Erforderlichkeit des Seminars überprüfen lassen

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