Protokolle
Können gelegentlich teilnehmende Betriebsratsmitglieder (Nachrücker) die Einsicht aller Protokolle im Betriebsrat bekommen?
Community-Antworten (6)
08.04.2009 um 15:53 Uhr
da haben wir hier schon oft gestritten. Aber aus meiner Sicht ein eindeutiges NEIN wenn es um eine regelmäßige Einsichtnahme geht. Die Ersatzmitglieder dürfen m.E. nur Einsicht im Vertretungsfall nehmen
08.04.2009 um 16:02 Uhr
Hallo cccp,
das Einsichtsrecht wird in § 34 BetrVG geregelt. Darin heißt es immer wieder " ...die Mitglieder des BR"
Meiner Meinung nach haben Nachrücker nur dann Einsichtsrecht, wenn sie dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben (= Vertretung in einer BR-Sitzung) benötigen. Also Einsichtsrecht JA, aber eingeschränkt!
Gruß Maria
08.04.2009 um 16:52 Uhr
@Maria
Hallo Maria, im Falle des Nachrückens im Vertretungsfall sind EBRM für diesen Zeitraum BR-Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten. Damit hätten sie in dieser Zeit das Einsichtsrecht wie BRM. Denn es gibt keine BRM 1. und 2. Klasse.
Wichtig auch hat ein ordentliches BRM Urlaub oder ist AU rückt ein EBRM für diesen gesamten Zeitraum nach. Also gehört es in dieser Zeit dem BR an, ist also zeitweises BRM mit allen Rechten und Pflichten.
Das einfachste ist aber der BR regelt das Thema "Niederschrift und Einsicht" in der GO und gibt auch allen EBRM oder zumindest denen welche regelmäßig oder des öfftern im Rahmen der Vertretung nachrücken das Einsichtsrecht.
08.04.2009 um 17:35 Uhr
@erwin
meines Erachtens kann das eine GO so nicht regeln!
08.04.2009 um 17:54 Uhr
"Das einfachste ist aber der BR regelt das Thema "Niederschrift und Einsicht" in der GO und gibt auch allen EBRM oder zumindest denen welche regelmäßig oder des öfftern im Rahmen der Vertretung nachrücken das Einsichtsrecht."
Da ein Ersatzmitglied bereits Kraft Gesetzes das Recht hat, Unterlagen/Protokolle einsehen zu dürfen, wenn es ein ordentliches BRM zeitweilig vertritt, ist eine solche Regelung unnötig wie ein Kropf.
Da JEDES BRM und somit auch E-BRM, die zeitweilig vertreten, VERPFLICHTET sind, ihr Amt im Rahmen dessen wahrzunehmen, was ERFORDERLICH ist, schließt sich für mich ein z.B. 1wöchiges Protokollstudium etc. schon von der Sache her aus.
08.04.2009 um 21:21 Uhr
@erwin
Hallo erwin,
deiner Argumentation " 1. und 2. Klasse" kann ich leider nicht folgen. Ich habe doch nichts anderes gesagt, als du zur Antwort gibst. Wenn jemand zeitweilig nachrückt, DANN hat er auch ein Einsichtsrecht.
Ist er Ersatzmitglied und wird derzeit als Nachrücker NICHT benötigt, dann hat er auch KEIN Einsichtsrecht.
Verwandte Themen
Erstellte Versammlungsprotokolle / Abspeichern / Datenschutz...
ÄlterHallo zusammen, vielleicht kann mir der eine oder andere helfen und eine Frage zum Thema Datenschutz beantworten. Es geht um die geschriebenen Protokolle, die wir während einer BR- Sitzung erstellen.
BR-Protokolle nur für ordentliche Mitglieder oder auch Ersatzmitglieder?
ÄlterHallo, wir haben im BR vor ca. 1 Jahr beschlossen, dass auf die gespeicherten Protokolle nur die ordentlichen BR-Mitglieder dauerhaften Zugriff haben. M.E. ist dies im § 34 auch so geregelt, dass nur
Betriebsratsprotokolle- Bitte um schnelle Antwort
ÄlterHallo, Ich bin seit 1 Jahr stellv. Protokollführerin bei den Betriebsratssitzungen. Das bedeutet, dass ich dann Protokoll führe, wenn der 1. Protokollführer nicht bei der Sitzung ist. Ich werde jede
Tagesordnung und Protokolle
ÄlterEin Hallo an allen Kolleginnen und Kollegen, Ich hätte eine Frage bezüglich der Tagesordnung und Protokolle. Wem muss man wie die Tagesordnung und Protokolle senden. Unser Geschäftsführer verlan
Protokolle nicht im Ordner
ÄlterDarf ein BRV Protokolle von Br sitzungen ohne zustimmung vom Br mit nach Hause nehmen oder wie in unserem Fall der Gewerkschaft vorlegen obwohl diese nicht an der Sitzungen eingeladen war ? Wir haben