Stundenreduzierung
Hallo,
Arbeitgeber ist ein Freier Träger für Kitas: Eine Kollegin mit befristetem Vertrag bis Sonmmer hat mündlich die Zusage erhalten, dass dieser verlängert wird. Aus einer hohen Belegungsquote der Einrichtung resultierend, stehen wohl wg. KIBIZ Mittel zur Verfügung, die für zusätzliche Fachkraftstunden verwendet werden sollen. Von diesen Geldern soll die Beschäftigung eines Jahrespraktikanten (Azubi letztes Ausbildungsjahr) finanziert werden. Weil aber nicht genügend Fachkraftstunden für eine Vollzeitbeschäftigung finanziert werden, sollen diese bei der Kollegin gekürzt werden (ca. 15 -20 Std.). Da für den Einsatz der Kollegin wohl ein Mix aus Fachkraft - und Ergänzungskraftstunden verwendet werden soll, käme sie auf eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. 28 Std, womoit sie nicht einverstanden ist. Mir erscheint das irgendwie merkwürdig. Was haltet ihr davon?
Gruß!
Community-Antworten (1)
08.04.2009 um 14:38 Uhr
Hallo Mcfly74,
das einzige was sich bei einem befristeten Vertrag ohne Sachgrund bei einer Verlängerung ändern darf ist das Datum der Verlängerung. Ansonsten wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Dieser kann dann nur Sachgrundbezogen sein. Sollte dies nicht geschehen hätte die Kollegin einen unbefristeten AV. Schau dir dazu bitte die §§ 16 und 17 TzBfG an.
MfG Angi1
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