Zugriff Postfach / Netzwerklaufwerk ehemaliger BR
Liebe KollegInnen,
wir haben uns als neuer BR (drei Personen) konstituiert und werden (wg. Urlaub) erst in der nächsten Woche die Üebrgabe des alten BR (eine Person) erhalten. Nun stellt sich uns die Frage, wie wir mit den bestehenden Zugängen des alten BR umgehen, da sicherlich auch die ein oder andere Mail zur Übergabe relevant ist.
Beim Netzwerkordner hätte ich keinerlei Bauchschmerzen, da dieser statisch verbleiben kann. Wie sieht es jedoch mit dem E-Mail Postfach aus. Hier könnten in der Zeit auch neue Vorgänge eingehen. Ist es zulässig, dass der alte BR den Zugang bis zur zeitnahen Übergabe behält?
Für Tips wäre ich dankbar. Ggf. auch für Präzedenzfälle oder Rechtsgrundlagen.
Community-Antworten (2)
02.06.2022 um 21:25 Uhr
Würde ich einfach so machen.
03.06.2022 um 13:53 Uhr
Unsere Sorge ist aktuell nicht der Bestand sondern ob er etwas sehen darf, wenn es nach seinem ausscheiden reinkommt. Also ist es unmittelbar nach dem Wechsel tabu oder ist eine Übergangszeit zulässig.
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