Erstellt am 07.04.2009 um 19:27 Uhr von Lohengrin_2
Diebstahl ist es vielleicht(?) nicht, aber das Vertrauenverhältnis kann (und wird u.U.) der AG als Gestört ansehen und damit eine Kündigung begründen.
Erstellt am 07.04.2009 um 19:28 Uhr von Alexa
Das KANN als Diebstahl gewertet werden. Schließlich hat sich der Arbeitgeber die gelben Säcke ja (wenn auch kostenfrei) für seine betrieblichen Zwecke besorgt.
Ich kann nur davor warnen da einfach so zuzugreifen. Fragen kostet doch nichts und vielleicht bekommt man ja eine Erlaubnis (zumindest einmal - wenn man freundlich fragt!).
Erstellt am 07.04.2009 um 19:37 Uhr von erwin
@Susis
Also es ist ganz klar Diebstahl. Es spielt hier keine Rolle, ob der AG dafür zahlen musste.
Die möglichen Folgen sind ja spätestens seit dem Urteil mit dem Pfandbon bekannt. Ich kann auch gerade in dieser Zeit solches Handeln nicht verstehen. Denn es erspart ggf. dem AG eine Abfindung welche er bei betriebsbedingter Kündigung zahlen müsste. Auch erspart es dem AG eine Sozialauswahl.