Erstellt am 22.08.2007 um 18:11 Uhr von Serdar
Hallo Kappa
Der BR-Vorsitzender hat nicht das Recht dir die Unterlagen wegzunehmen die du bei Seminaren bekommen hast. Auch wenn der AG dies bezahlt hat. Denn diese Seminare müssen seitens des AG bezahlt werden nach §37.6 Bertvg. Die dort gegebenen Unterlagen können jedoch beim BR-Büro hingelegt werden , wenn diese die Arbeit des BR´s erleichten und damit gearbeitet werden kann. Somit sind alle Unterlagen vom Seminar auch dein Eigentum.
Erstellt am 22.08.2007 um 18:55 Uhr von Wendel H
oooops ... lieber Herr Vorsitzender, den habe ich verloren.
Der hat doch nen Knall. Ist der so arm, dass er sich den selbst krallen will?
Erstellt am 22.08.2007 um 19:41 Uhr von Der alte Heini
Du hast für deine persönliche Betriebsratasbildung ein Seminar besucht. Somit gehören auch alle Schulungsunterlagen, eben auch der USB-Stick, Dir.
Ich habe so den verdacht, dass der Kamerad den USB-Stick selber gut gebrauchen kann.
Ja, ja, die Betriebsratskönige.
Erstellt am 22.08.2007 um 19:54 Uhr von pirat
Ahoi,
...BR-Vorsitzender hat nicht das Recht dir die Unterlagen wegzunehmen ...
das wäre Piraterie!
Da bei mir, alle BR auf Seminare gehen, haben auch alle ihre eigenen Unterlagen und was sie sonst noch bekamen, immer behalten dürfen.
Da Einzigste, was ich befehle ist "Informationsaustauch" unter den BR´s.
Erstellt am 22.08.2007 um 20:40 Uhr von Der alte Heini
Ahoi pirat,
und die Seminarpatente werden in der Betriebsratskajüte vom Dödelmoker über die Koje des Betriebsratskäpt'n aufgetüdert.
Erstellt am 23.08.2007 um 06:26 Uhr von Frank B
Kinderkram, habt ihr sonst keine Probleme?
Erstellt am 23.08.2007 um 06:30 Uhr von Bergmann
@ Pirat,
"Da Einzigste, was ich befehle ist ......"
Soso, du erteilst Befehle !!! Du bist doch nicht etwa einer der BRV-Könige ??;-))
Erstellt am 23.08.2007 um 12:25 Uhr von bigkuddel
Und wo bitte sind hier die ernsthaften Antworten mit denen dieser Kollege seinen BRV nun das Wasser reichen kann,und mit guten rechtlichen Argumenten untermauern kann.Ob der BRV nun scharf auf den USB Stick ist ,war ja nicht die Frage des Kollegen.Und wie und wer auf einen Schiff was handhabt konnte ich auch nicht aus dieser Frage ersehen das diese Frage gestellt wurde.Das Problem kann sich doch 100 von WAF Besuchern stellen,ich denke das es wert ist eine gebrauchbare Antwort zu geben.Ich sehe es so das der BR keine Vorteile aus seinen Amt ziehen darf,ist ein USB Stick ein Vorteil?
Erstellt am 23.08.2007 um 12:32 Uhr von bigkuddel
Teil 2
Der Stick könnte meiner Meinung solange im Gebrauch des Kollegen bleiben wie dieser im Amt ist,danach geht dieser in den Besitz des AG über da das BR Gremium ja vermögenslos ist.Wenn aber auf den Stick Informationen von WAF über das Seminar gespeichert sind,sehe ich das BR Büro als aufbewahrungsort für BR Unterlagen als den richtigen Ort an den jedes BRM drankommt um sich Infos zu holen,
Erstellt am 23.08.2007 um 13:18 Uhr von pirat
Ahoi, Hein
selbstverständlich hängen die Trophäen in der Betriebsratskajüte.:-))
Ahoi, Bergmann,
ich bitte meine BR Kollegen untertähnichst Bericht zu erstatten. :-))
bigkuddel,
Seminarunterlagen, Seminarinhalte sowie andere von MD Consulting zur Verfügung gestellte
Dokumente (nachfolgend „Seminarunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Sie
stehen ausschließlich dem Teilnehmer zur Verfügung und gehen in dessen Eigentum über.
das nennt man Geschäftsbedingungen.
Ich denke, die Eigentumsfrage können wir hier, außenvor lassen.
Nicht jeder BR hat, jederzeit Zutrittsmöglichkeit zum BR Büro.
Vorschlag, die USB-Stick´s bleiben Eigentum des BRM und können bei Amtswechsel an den Nachfolger übergeben werden.
Wenn alle BR´s auf Semis gehen hat jeder einen. Wäre sinnvoll.
Erstellt am 24.08.2007 um 13:56 Uhr von bigkuddel
Also Pirat was bist du für ein Klabautermann
Geschäftsordnung nennt man das? Was ?Eine Geschäftsordnung ersetzt doch kein geltenes Recht!
Und mit dem Urheberrecht ist was anderes gemeint wie die Besitz/Eigentumsfrage damit zu erklären.
Urheberrechtlich ist der Seminarinhalt geschützt,nicht der USB Stick als eventueller Datenträger.
Erstellt am 24.08.2007 um 15:07 Uhr von pirat
@bigkuddel,
wo bitte steht was von Geschäftsordnung?
Erstellt am 24.08.2007 um 15:51 Uhr von pirat
@bigkuddel,
Lesen ohne Denken verwirrt den Geist,
und Denken ohne Lesen macht leichtsinnig.
von Klabautermann Konfutzius
Erstellt am 24.08.2007 um 21:21 Uhr von Kaba2007
Wenn ich die Informationen/Daten die auf den Usb Stick sind auf den BR PC überspiele kann ich dann den Usb Stick als solches behalten oder nicht ?
Erstellt am 25.08.2007 um 02:21 Uhr von pirat
@Kaba2007,
lies die Antworten.
...bleiben Eigentum des BRM und können bei .....
Wer soll ihn dir wegnehmen? Capiche!
Erstellt am 25.08.2007 um 10:02 Uhr von Kölner
@Kaba2007
Es gab mal ein Urteil, dass sich mit der Frage beschäftigte, ob die Eigentumsverhältnisse eines Blatt Papier automatisch dazu führen müssten, dass das darauf geschriebene Wort für den AG einsichtig zu sein hat (z.B. ein BR-Protokoll).
Dieses Urteil ging nachteilig für den AG aus.
Warum - so würde ich fragen - möchte sich der BRV den gleichen Diskussionen/Methoden bedienen? Im Rahmen von §40 BetrVG ist doch ein USB-Stick peanuts.
Erstellt am 26.08.2007 um 03:27 Uhr von amazing
Brückenpfeiler - ne - stimmt nicht, das sind schon mindestens, Zoo-, Deutzer- und Hohenzollernbrücke auf einmal :-)