W.A.F. LogoSeminare

W.A.F. USB Stick mein Eigentum ?

K
KAba2007
Jan 2018 bearbeitet

Bei dem W-A.F. Seminar BtrvG 2 haben alle Teilnehmer einen Usb Stick bekommen. Meine Frage: Ist der Usb Stick mein Eigentum? Unsere Br Vorsitzende verlangt das alle Unterlagen und auch der Usb Stick imBR Büro bleiben sollen und behauptet das es nicht als Eigentum anzusehen ist, da es vom AG bezahlt wurde.

7.930017

Community-Antworten (17)

S
Serdar

22.08.2007 um 20:11 Uhr

Hallo Kappa

Der BR-Vorsitzender hat nicht das Recht dir die Unterlagen wegzunehmen die du bei Seminaren bekommen hast. Auch wenn der AG dies bezahlt hat. Denn diese Seminare müssen seitens des AG bezahlt werden nach §37.6 Bertvg. Die dort gegebenen Unterlagen können jedoch beim BR-Büro hingelegt werden , wenn diese die Arbeit des BR´s erleichten und damit gearbeitet werden kann. Somit sind alle Unterlagen vom Seminar auch dein Eigentum.

WH
Wendel H

22.08.2007 um 20:55 Uhr

oooops ... lieber Herr Vorsitzender, den habe ich verloren.

Der hat doch nen Knall. Ist der so arm, dass er sich den selbst krallen will?

DAH
Der alte Heini

22.08.2007 um 21:41 Uhr

Du hast für deine persönliche Betriebsratasbildung ein Seminar besucht. Somit gehören auch alle Schulungsunterlagen, eben auch der USB-Stick, Dir. Ich habe so den verdacht, dass der Kamerad den USB-Stick selber gut gebrauchen kann. Ja, ja, die Betriebsratskönige.

P
pirat

22.08.2007 um 21:54 Uhr

Ahoi,

...BR-Vorsitzender hat nicht das Recht dir die Unterlagen wegzunehmen ... das wäre Piraterie!

Da bei mir, alle BR auf Seminare gehen, haben auch alle ihre eigenen Unterlagen und was sie sonst noch bekamen, immer behalten dürfen.

Da Einzigste, was ich befehle ist "Informationsaustauch" unter den BR´s.

DAH
Der alte Heini

22.08.2007 um 22:40 Uhr

Ahoi pirat, und die Seminarpatente werden in der Betriebsratskajüte vom Dödelmoker über die Koje des Betriebsratskäpt'n aufgetüdert.

FB
Frank B

23.08.2007 um 08:26 Uhr

Kinderkram, habt ihr sonst keine Probleme?

B
Bergmann

23.08.2007 um 08:30 Uhr

@ Pirat,

"Da Einzigste, was ich befehle ist ......"

Soso, du erteilst Befehle !!! Du bist doch nicht etwa einer der BRV-Könige ??;-))

B
bigkuddel

23.08.2007 um 14:25 Uhr

Und wo bitte sind hier die ernsthaften Antworten mit denen dieser Kollege seinen BRV nun das Wasser reichen kann,und mit guten rechtlichen Argumenten untermauern kann.Ob der BRV nun scharf auf den USB Stick ist ,war ja nicht die Frage des Kollegen.Und wie und wer auf einen Schiff was handhabt konnte ich auch nicht aus dieser Frage ersehen das diese Frage gestellt wurde.Das Problem kann sich doch 100 von WAF Besuchern stellen,ich denke das es wert ist eine gebrauchbare Antwort zu geben.Ich sehe es so das der BR keine Vorteile aus seinen Amt ziehen darf,ist ein USB Stick ein Vorteil?

B
bigkuddel

23.08.2007 um 14:32 Uhr

Teil 2 Der Stick könnte meiner Meinung solange im Gebrauch des Kollegen bleiben wie dieser im Amt ist,danach geht dieser in den Besitz des AG über da das BR Gremium ja vermögenslos ist.Wenn aber auf den Stick Informationen von WAF über das Seminar gespeichert sind,sehe ich das BR Büro als aufbewahrungsort für BR Unterlagen als den richtigen Ort an den jedes BRM drankommt um sich Infos zu holen,

P
pirat

23.08.2007 um 15:18 Uhr

Ahoi, Hein selbstverständlich hängen die Trophäen in der Betriebsratskajüte.:-))

Ahoi, Bergmann, ich bitte meine BR Kollegen untertähnichst Bericht zu erstatten. :-))

bigkuddel,

Seminarunterlagen, Seminarinhalte sowie andere von MD Consulting zur Verfügung gestellte Dokumente (nachfolgend „Seminarunterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen ausschließlich dem Teilnehmer zur Verfügung und gehen in dessen Eigentum über.

das nennt man Geschäftsbedingungen.

Ich denke, die Eigentumsfrage können wir hier, außenvor lassen.

Nicht jeder BR hat, jederzeit Zutrittsmöglichkeit zum BR Büro. Vorschlag, die USB-Stick´s bleiben Eigentum des BRM und können bei Amtswechsel an den Nachfolger übergeben werden.

Wenn alle BR´s auf Semis gehen hat jeder einen. Wäre sinnvoll.

B
bigkuddel

24.08.2007 um 15:56 Uhr

Also Pirat was bist du für ein Klabautermann

Geschäftsordnung nennt man das? Was ?Eine Geschäftsordnung ersetzt doch kein geltenes Recht! Und mit dem Urheberrecht ist was anderes gemeint wie die Besitz/Eigentumsfrage damit zu erklären. Urheberrechtlich ist der Seminarinhalt geschützt,nicht der USB Stick als eventueller Datenträger.

P
pirat

24.08.2007 um 17:07 Uhr

@bigkuddel,

wo bitte steht was von Geschäftsordnung?

P
pirat

24.08.2007 um 17:51 Uhr

@bigkuddel,

Lesen ohne Denken verwirrt den Geist, und Denken ohne Lesen macht leichtsinnig.

von Klabautermann Konfutzius

K
KAba2007

24.08.2007 um 23:21 Uhr

Wenn ich die Informationen/Daten die auf den Usb Stick sind auf den BR PC überspiele kann ich dann den Usb Stick als solches behalten oder nicht ?

P
pirat

25.08.2007 um 04:21 Uhr

@Kaba2007,

lies die Antworten.

...bleiben Eigentum des BRM und können bei .....

Wer soll ihn dir wegnehmen? Capiche!

K
Kölner

25.08.2007 um 12:02 Uhr

@Kaba2007 Es gab mal ein Urteil, dass sich mit der Frage beschäftigte, ob die Eigentumsverhältnisse eines Blatt Papier automatisch dazu führen müssten, dass das darauf geschriebene Wort für den AG einsichtig zu sein hat (z.B. ein BR-Protokoll). Dieses Urteil ging nachteilig für den AG aus. Warum - so würde ich fragen - möchte sich der BRV den gleichen Diskussionen/Methoden bedienen? Im Rahmen von §40 BetrVG ist doch ein USB-Stick peanuts.

A
amazing

26.08.2007 um 05:27 Uhr

Brückenpfeiler - ne - stimmt nicht, das sind schon mindestens, Zoo-, Deutzer- und Hohenzollernbrücke auf einmal :-)

Ihre Antwort