Erstellt am 31.07.2010 um 18:44 Uhr von Target
mmmhh
zur Verfügung zu stellen
Ihr braucht doch nur die neusten Ausgaben!
gebt ihm das Altpapier :-)
Gruß Target
Erstellt am 31.07.2010 um 20:12 Uhr von DerAlteHeini
Alfredd
Dem AG gehören diese Bücher und hat sie dem BR zur Verfügung gestellt. Das sagt doch alles, oder?
Macht eine Liste in der die Bücher der Betriebsratsbibliothek aufgeführt sind. Gleichzeitig prüft der BR für welche Bücher es neue Ausgaben gibt und fordert sie auch gleichzeitig über den AG mit an.
Habt ihr die neuen Ausgaben, übergebt ihr dem AG die alten Ausgaben zu eurer Entlassung zurück.
Erstellt am 01.08.2010 um 07:27 Uhr von HansgertRulert
Sie können Euch gar nicht gehören, Alfredd, das ist unmöglich. Der Betriebsrat ist weder eine natürliche noch eine juristische Person, er ist ein reines "virtuelles" Konstrukt i. R. d. Betriebsverfassungsrechts. Er ist insbesondere nicht geschäftsfähig. Er kann nichts kaufen, besitzen, ... er kann nur beschließen und die daraus folgenden Rechte wahrnehmen, soweit das BetrVG erlaubt. Punkt.
Daraus wiederum folgt zwingend, dass der AG recht hat. Eventuell lässt sich aus solcher Handlungsweise ableiten, dass er nicht gerade auf Kooperation aus ist, wie er eigentlich sollte. Aber das hilft jetzt alles nichts.
Macht die Liste. Ein ordentliches Gremium hat sowieso eine. :)
Und ich schließe mich meinen Vor-Rednern an, jawoll, gebt das Altpapier zurück. So müsst ihr es nicht selbst zum Container bringen.
@DerAlteHeini: Du meinst hoffentlich, "zu Eurer Entlastung" :))
Erstellt am 01.08.2010 um 13:23 Uhr von Bubie
also alles würden wir nicht zurückgeben.
uns steht z.b. nur ein kommentar dem ganzen gremium (3er) zu und da es den däubler und den fitting gibt, wechseln wir uns jedes jahr ab mit den ausgaben, sodass wir durchaus auch mit einer "alten" ausgabe arbeiten müssen / wollen..
mfg
bubie
Erstellt am 01.08.2010 um 17:38 Uhr von DerAlteHeini
Bubie
ich weiß nicht wo das Problem ist. Benötigt ein Kollege für seine Betriebsratsarbeit Wissen aus der Betriebsratsbibliothek, so stellt er sich von seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit frei, und liest sich schlau.