Fachliteratur Eigentum des Betriebsrates?
Unser Arbeitgeber will von uns eine Liste der Fachliteratur die im Besitz des BR ist. Er sagt die Bücher sind das Eigentum der Firma.Wenn wir neue Bücher bestellen möchten, sollen wir die alten Bücher abgeben. Wir sind nach §40 BetrVG der Meinung, dass uns die Bücher ausschliesslich gehören. Damit haben wir das Recht über die Bücher zu verfügen. Alle Bücher bleiben in unserem Besitz. Es ist eine von mehreren Schikane des AG gegen den neu gewählten BR. Kann mir einer aus seiner Erfahrung antworten, wie wir uns verhalten müssen.
Community-Antworten (5)
31.07.2010 um 20:44 Uhr
mmmhh
zur Verfügung zu stellen
Ihr braucht doch nur die neusten Ausgaben!
gebt ihm das Altpapier :-)
Gruß Target
31.07.2010 um 22:12 Uhr
Alfredd Dem AG gehören diese Bücher und hat sie dem BR zur Verfügung gestellt. Das sagt doch alles, oder? Macht eine Liste in der die Bücher der Betriebsratsbibliothek aufgeführt sind. Gleichzeitig prüft der BR für welche Bücher es neue Ausgaben gibt und fordert sie auch gleichzeitig über den AG mit an. Habt ihr die neuen Ausgaben, übergebt ihr dem AG die alten Ausgaben zu eurer Entlassung zurück.
01.08.2010 um 09:27 Uhr
Sie können Euch gar nicht gehören, Alfredd, das ist unmöglich. Der Betriebsrat ist weder eine natürliche noch eine juristische Person, er ist ein reines "virtuelles" Konstrukt i. R. d. Betriebsverfassungsrechts. Er ist insbesondere nicht geschäftsfähig. Er kann nichts kaufen, besitzen, ... er kann nur beschließen und die daraus folgenden Rechte wahrnehmen, soweit das BetrVG erlaubt. Punkt. Daraus wiederum folgt zwingend, dass der AG recht hat. Eventuell lässt sich aus solcher Handlungsweise ableiten, dass er nicht gerade auf Kooperation aus ist, wie er eigentlich sollte. Aber das hilft jetzt alles nichts. Macht die Liste. Ein ordentliches Gremium hat sowieso eine. :) Und ich schließe mich meinen Vor-Rednern an, jawoll, gebt das Altpapier zurück. So müsst ihr es nicht selbst zum Container bringen. @DerAlteHeini: Du meinst hoffentlich, "zu Eurer Entlastung" :))
01.08.2010 um 15:23 Uhr
also alles würden wir nicht zurückgeben. uns steht z.b. nur ein kommentar dem ganzen gremium (3er) zu und da es den däubler und den fitting gibt, wechseln wir uns jedes jahr ab mit den ausgaben, sodass wir durchaus auch mit einer "alten" ausgabe arbeiten müssen / wollen..
mfg bubie
01.08.2010 um 19:38 Uhr
Bubie ich weiß nicht wo das Problem ist. Benötigt ein Kollege für seine Betriebsratsarbeit Wissen aus der Betriebsratsbibliothek, so stellt er sich von seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit frei, und liest sich schlau.
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