Außerhalb übernachten
Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich arbeite im Hauswirtsschaftsbereich, Mo-Fr jeweils 6 Std und alle 2 Wochen am Wochenende Sa und So jeweils 4 Std. (Sa und So von 8-12) Nun kann ich durch die DB wochenends nicht pünktlich zu meinem Dienst erscheinen, ich könnte frühstens um 11 Uhr dort erscheinen. Die Hauswirtschaft ist Wochenends auch nur bis 12 Uhr besetzt. Zwischen Wohnort und Arbeitsstätte liegen 60 Km, bzw. 1 Std Zugfahrt
Nun zu meiner Frage: Kann mein AG verlangen, dass ich mir in der Nähe der Arbeitsstätte eine Übernachtungsmöglichkeit suche? Bzw. das ich meine Kollegen fragen soll, ob ich dort übernachten kann?
Vielen Dank im Voraus und Grüße
Community-Antworten (7)
14.04.2020 um 18:14 Uhr
Er kann jedenfalls verlangen, dass du pünktlich dein Dienst beginnst.
14.04.2020 um 18:38 Uhr
Deinen Arbeitgeber geht es nichts an, was Du in Deiner Freizeit tust. Wie Du pünktlich zur Arbeit kommst ist grundsätzlich Dein Problem. Der Arbeitgeber hat hier aber "billiges Ermessen" walten zu lassen. Er muss also seine berechtigten Interessen gegen Deine berechtigten Interessen abwägen.
Woran liegt es denn, dass Du jetzt die Arbeitsstelle nicht mehr pünktlich erreichen kannst? Änderung im Fahrplan, geänderte Arbeitsstelle, geäanderte Arbeitszeiten?
14.04.2020 um 19:35 Uhr
Ich komme z.Z durch eine Fahrplanänderung der DB nicht pünktlich zum Dienst. (Diese Ämderung ist lt. DB Temprär) Bei dem normalen Fahrplan ist es kein Problem, aber Corona bedingt, wurden hier viele Züge gestrichen. Das weiß mein AG auch.
14.04.2020 um 19:48 Uhr
Im Interesse beider Seiten sollte man versuchen sich an diesen Tagen um eine vorübergehende Arbeitszeitverkürzung zu einigen. Evtl. Minusstunden auch später wieder nachholen.
15.04.2020 um 09:07 Uhr
@Nethe
Nur zur Sicherheit ... es fährt am WE absolut KEIN Zug früher?
15.04.2020 um 10:53 Uhr
Hallo celestro,
nein, leider nicht. Ich habe lediglich eine alternativer Verbindung mit Bus & Bahn, bei der ich 4 Std für eine Fahrt unterwegs wäre, was ja auch nichts bringen würde, da ich dann auch erst gegen 11 Uhr da wäre. Es würde sich als nichts nehmen, ob ich mit der ersten Bahn um 11 da wäre, oder um 7 mit Bus & Bahn aufbreche und ebenso um 11 da wäre.
Die Frage, ob der Arbeitgeben verlangen kann, dass ich mir für den Dienst am Wochenende eine Unterkunft in der nähe der Arbeitsstätte suche, ist leider auch noch offen.
15.04.2020 um 11:23 Uhr
Nethe,
nein! Kann er nicht! Er kann aber verlangen dass Du rechtzeitig zu Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz bist. Wie Du das bewerkstelligst ist Dein Problem. Ob Du also mit dem Zug am Vorabend anreist, dort übernachtest, ein Taxi nimmst, oder einen anderen Zug zu einem anderen Bahnhof nimmst und von da mit dem Fahrrad kommst, alles Dein Problem und Deine Entscheidung. Ja, Du darfst auch zu Pferde oder per Anhalter kommen.
Ok, klingt jetzt evtl. nach einem unlösbaren Problem.
Was passiert wenn Du nicht pünktlich zur Arbeit kommst? Dann kann Dein Arbeitgeber Dein Entgelt entsprechend reduzieren. Dass er in dieser Situation wirksam abmahnen kann ist eher unwahrscheinlich. Solltet Ihr aber ein Kleinbetrieb sein (also 10 oder weniger Arbeitnehmer, wobei Teilzeit umgerechnet werden muss) dann hast Du sowieso keinen Kündigungsschutz.
Also ist eigentlich das Beste sich genmeinsam an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen die beiden Seiten gerecht wird.
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