Ausschreibung - Wäre es möglich, dass MA (400 Euro Kraft )sich auf eine Vollzeitstelle bewirbt und sofort nach Vertrsagsabschluss einen Antrag auf Teilzeit (50% Stelle) stellt?
Hallo zusammen,
bei uns gibt es folgende Situation: Eine langjährige 400 Euro Kraft (GFB-Kraft) mit unbefristetem Arbeitsvertrag möchte ihre Stelle ausweiten auf eine 50% Stelle (Teilzeitbeschäftigung). Zur Zeit ist bei uns intern eine Vollzeitstelle ausgeschrieben. Eine Vollzeitbeschäftigung kann Sie aber aus familiären Gründen nicht leisten.
Wäre es möglich, dass sie sich auf die Vollzeitstelle bewirbt und sofort nach Vertrsagsabschluss einen Antrag auf Teilzeit (50% Stelle) stellt?
Muss die GF die Stelle nicht auch als Teilzeitstelle ausschreiben?
Community-Antworten (4)
07.04.2009 um 08:32 Uhr
@ K.arl, "Muss die GF die Stelle nicht auch als Teilzeitstelle ausschreiben? " Nein!
07.04.2009 um 10:22 Uhr
Hallo K.arl,
schau dir bitte mal § 7 TzBfG an. Dort steht, dass der AG einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben hat, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet. Außerdem muss er einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung von Dauer und Lage seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. Abs. 3 beschreibt die Informationspflicht des AG gegenüber des BR über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze
Wenn dieser Platz sich eignet würde ich mit dem AG reden.
MfG Angi1
07.04.2009 um 16:48 Uhr
Im Auschreibungstext steht nichts Teilzeitbeschäftigung, theoretisch ist es aber machbar, da in der Abteilung schon Teilzeitkräfte beschäftig sind.
Muss der Auschreibungstext geändert werden, oder soll der MA sich auf die Vollzeitstelle bewerben, mit dem Hinweis, nur als Teilzeitkraft arbeiten zu wollen?
Bisweilen hat der MA einen unbefristeten 400€-Vertrag. Die ausgeschrieben Stelle ist auf 2 Jahre befristet. Erhält der MA dann auch nur einen befristeten Vertrag?
09.04.2009 um 11:06 Uhr
Hallo K.arl,
der MA könnte die Bewerbung so formulieren: Da ich meine vertragliche Arbeitzeit gerne verlängern würde, bewerbe ich mich hiermit nach § 7 TzBfG auf die ausgeschriebene Stelle als Teilzeitkraft zumindest für die 2 Jahre. Sollte danach kein Bedarf mehr sein würde ich wieder auf meine ursprüngliche Arbeitzeit zurückgehen.
Der MA erhält für die Teilzeit eine Befristung aber sein unbefristetes AV bleibt erhalten.
MfG Angi1
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