Abfindungszahlung trotz Insolvenz
Hallo ihr lieben,
im Sommer wird unser Betrieb geschlossen. Interessenausgleich und Sozialplan seit geraumer Zeit in trockenen Tüchern. Nun schlüpft unser AG unter den Rettungsschirm. Zu befürchten ist, dass auch noch die Insolvenz folgt. Dass der AG Abfindungen nach Sozialplan bei Insolvenz gemäß InsO nicht zahlen muss, da vor eventuellem Insolvenatrag vereinbart, haben wir verstanden. Die Frage, die uns beschäftigt, dürfte der AG die Abfinungen zahlen, wenn er wollte? Ich habe dazu im Netz nichts gefunden. Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (2)
14.04.2020 um 16:56 Uhr
Unter Umständen könnte der Insolvenzverwalter von der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) Gebrauch machen. Es käme auf die Umstände der Zahlung an, Fälligkeit etc.
14.04.2020 um 18:28 Uhr
Andi253,
es gibt 2 (bzw. 3) Gründe für die Beantragung des insolvenzverfahrens:
- Zahlungsunfähigkeit 1a) Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Bei Zahlungsunfähigkeit hat der Arbeitgeber schlichtweg kein Geld in der Kasse um noch etwas zu zahlen. Damit erübrigt sich die Frage.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Auf gut Deutsch: Einen Teil der Verbindlichkeiten kann er nicht mehr (vollständig) bezahlen. Hier darf der Unternehmer nicht selbst entscheiden an wen er sein Vermögen verteilt und wem er seine Schulden nur zum Teil oder gar nicht erstattet.
Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung hat der Unternmehmer sowieo nichts mehr zu entscheiden.
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