Erstellt am 06.04.2009 um 11:42 Uhr von felix.fey
ich denke schon das es für alle Fälle eine Vetretung geben sollte, denn was wäre im Falle von Krankheit oder Urlaub?
Es muss ja für die Überbrückung der Zeit einen Ansprechpartner geben
Erstellt am 06.04.2009 um 12:49 Uhr von Angi1
Hallo CK,
im § 65 BetrVG wird auf den § 25 BetrVG verwiesen.
Dort steht:
"Scheidet ein Mitglied des BR aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des BR."
Dieser § gilt auch für die JAV. Das Mitglied mit der nächsten Stimmenmehrheit ist der Stellvertreter. Auch dieser hat nach jeder Vertretung 1 Jahr Kündigungsschutz und bei Ende der Ausbildung, wenn innerhalb von 1 Jahr davor eine Vertretung war, einen Anspruch auf Übernahme nach § 78a BetrVG.
MfG
Angi1
Erstellt am 06.04.2009 um 13:30 Uhr von rolfo2
wenn aber bei der letzten Wahl kein Stellvertreter gewählt wurde weil nur 1 Kandidat da war gibt es eben keinen Ersatz.
Erstellt am 06.04.2009 um 13:53 Uhr von CK
Bei uns handelt es sich aber allerdings auch nicht um den BR, sondern um den PR.
Bei der Wahl sind auch nur 2 Leute angetreten. Die Person mit den meisten Stimmen is nun JAV bei uns. Ist dann automatisch die 2. Person, die angetreten ist, Stellvertreter?
Ich hab auch schon mit einem PR-Mitglied darüber geredet und der meinte, dass er bei verdi nachgefragt hatten und die meinten, dass kein Stellverteter nötig ist!
Erstellt am 06.04.2009 um 14:05 Uhr von Mona-Lisa
@CK,
in dem Fall ist es völlig wurscht, ob PR oder BR!
Es haben sich 2 Kollegen zur Wahl gestellt und einer hatte mehr Stimmen als der andere! Somit ist der 2. auch Ersatz für den 1., und vertritt den/die JAV - Vorsitzenden bei abwesenheit.
Das ist nun mal Fakt!
Und noch was, ich weiss nicht, mit wem der PR Kollege geredet hat, aber ganz sicher nicht mit ver.di!
Erstellt am 06.04.2009 um 20:54 Uhr von CK
Na es hieß, dass auf Grund der wenigen Mitarbeiterzahl und wenigen Azubis keine Vertretung nötig wäre.
Fands aber auch irgendwie merkwürdig, da die Hauptvertretung ja schließlich immer mal irgendwann verhindert sein kann.
Dann muss ich das wohl nochmal ansprechen!!!
Dann danke an euch!!!
Erstellt am 09.06.2009 um 10:22 Uhr von Lolababe
also erstmal
@ Mona-Lisa:
Es kann schon sein, dass auch ver.di mal eine nicht korrekte Antwort gibt. Das sind auch nur Menschen und uns haben sie schon öfter falsche Antworten geliefert... nobodys perfect...
@CK:
ich hab mal bissel im BayPVG gestöbert das ja im öD gilt.
Art. 31 Abs. 1 ist wohl genau das was du gesucht hast. Das Art. 31 auch für die JAV gilt, steht im Art. 60 Abs. 2
Viele Grüße