Hallo,

wir haben bei uns im Betrieb seit neustem eine JAV.
Wir sind ein Betrieb im öffentlichen Dienst mit ca. 200Mitarbeitern und davon 8 Azubis.
Dementsprechend haben wir eine(!) Jugend- und Auszubildenendenvertretung.
Nun stellt sich aber die Frage ob wir zusätzlich dazu auch noch eine JAV-Vertetung brauchen falls die Hauptvertretung der JAV eben mal nicht kann.
Muss es solch eine geben? weil derzeit haben wir keine bei uns im Betrieb!