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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angelehnt an den Tarifvertrag - Hat jemand von euch Erfahrung mit Betrieben, ohne Trarifvertrag?

U2
USB 2.0
Jan 2018 bearbeitet

Hat jemand von euch Erfahrung mit Betrieben, ohne Trarifvertrag. Die Zahlungen sind bei uns nur einem Tarifvertrag angelehnt.

Die Tarifstufen sind gleich aber die Beträge hinter diesen Stufen sehen ganz anders aus.

7.94601

Community-Antworten (1)

I
Immie

05.04.2009 um 13:03 Uhr

@USB2.0 Schau mal in deinen AV was da genau steht und auch einmal hier

http://inhalt.monster.de/10483_de-de_p1.asp

Da steht unter anderem...

...Im Zweifel für den Arbeitnehmer (5 AZR 140/05). In der Urteilsbegründung wies das Gericht darauf hin, dass die Klausel im Arbeitsvertrag zweideutig ist. "Es konnte sowohl eine statische Bezugnahme auf die 1997 geltende Fassung des BAT als auch eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung gemeint sein", so Polzin. Bestehen Zweifel bei der Auslegung solcher Formulierungen, bei denen es sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses handelt, so werden sie zu ungunsten des Arbeitgebers ausgelegt. Arbeitnehmer können hinsichtlich der tatsächlichen Formulierung im Arbeitsvertrag also recht gelassen bleiben. "Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, sowieso, wenn nicht, sollten die Tarifverträge, auf die sich der Vertrag bezieht, genau benannt werden", empfiehlt Polzin. "Versehen mit dem Zusatz 'die jeweils aktuell gültige Fassung’".

Die geschilderte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei durchaus typisch für die jüngere Rechtssprechung dieser höchsten Instanz in Sachen Arbeitsrecht, sagt Polzin: "Die Mehrzahl der Urteile in den vergangenen eineinhalb Jahren fiel zugunsten des jeweiligen Arbeitnehmers aus."

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