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Inkrafttreten von Betriebsvereinbarungen ohne Mehrheitsbeschluss - Darf ein GF eine BV weiterführen, die die notwendige Zustimmung der AN nicht erreicht hat?

I
indira
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,

ich bin AN, nicht im BR, brauche aber ganz dringend Ratschläge die BR-Tätigkeiten betreffen! Wir sind ein Betrieb von ca. 80 MA`s und haben einen 6-köpfigen BR. Dieser trifft sich jede Woche einmal für 1-2 Stunden. Uns AN ist rein gar nichts von der Tätigkeit bekannt. Jetzt haben wir aber folgende Probleme:

Darf ein GF eine Betriebsvereinbarung weiterführen, die die notwendige Zustimmung der AN nicht erreicht hat?

aufgrund desolater finanzieller Lage sollten die AN auf Sonderentgelte verzichten, es sollten neue Haustarife angelehnt an den TVÖD entstehen, so ein Teil der neuen Betriebsvereinbarung. Wir gehen zu 100% davon aus, dass dem BR bekannt ist, dass die Zustimmung nicht erteilt wurde. Hierfür spricht unter anderem, dass BRM mehrfach darauf angesprochen wurden, aber sich nicht, bzw. vage äußern ( z. B. wird schon alles seine Richtigkeit haben oder Gewerkschaft hat noch keine Zeit gehabt....) Die Zustimmung wurde vor MONATEN nicht erreicht - wir erfahren das aber erst jetzt so ganz nebenbei. Hat die GF während eines Gespräches nebenbei fallen lassen. Was jetzt? Gilt die alte Vereinbarung noch? Stehen uns die Sonderentgelte zu? Wir hatten ( oder haben noch?) Tarifverträge angelehnt an den BAT. Das Beispiel zeigt auch die Arbeit unseres BR. Wir wollen Neuwahlen. Würde solch eine Tatsache reichen, um beim Arbeitsgericht die Auflösung gemäß § 23 BetrVG zu veranlassen?

Versteht mich nicht falsch, wir wollen alle unsere Arbeitsplätze nicht gefährden, aber es muss doch im richtigen Rahmen bleiben, ehrlich zugehen, oder?

Ich bedanke mich jetzt schon für Eure Ratschläge!

6.51407

Community-Antworten (7)

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pehoe

23.10.2008 um 09:13 Uhr

Hallo Indira, erst einmal vorweg. ein Betriebsrat besteht immer aus eine ungerade Zahl an Mitgliedern, bei 80 MA wären das 5. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei Euch anders sein könnte. Jetzt zu Deiner Frage. Eine Betriebsvereinbarung wird nicht von den Arbeitnehmern beschlossen. Es ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Hat der Betriebsrat mit der Mehrheit dieser zugestimmt, ist diese auch gültig. Eine Auflösung des Betriebsrates kann auf dieser Grundlage also nicht erfolgen, da muss es schon schwerwiegende Pflichtverletzungen gegeben haben.

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indira

23.10.2008 um 15:44 Uhr

Hallo neskia,

schon mal Danke für Deine Antwort - natürlich auch an pehoe.

  1. Sonderentgelte sind in den Arbeitsverträgen geregelt. Tarifverträge angelehnt an BAT. Für Neueinstellungen gelten diese Arbeitsverträge nicht mehr. Sie erhalten andere.
  2. Damit die neue Betriebsvereinbarung in Kraft treten kann, war die Zustimmung von 85% der AN notwendig. Dies wurde schriftlich niedergelegt, unterschrieben von BR, GF und einem Gewerkschaftsvertreter. Sowohl der BRV wie auch sein Stellvertreter ( dieser ist in Leitungsfunktion und hat Mitspracherecht z. B. bei Kündigungen ) und die GF sind AN, die noch nicht unterschrieben hatten, hinterher gelaufen und haben mit viiiieeel Zureden versucht, die Unterschrift zu erhalten!
  3. Eine Betriebsversammlung gab es in diesem Jahr noch nicht. Zwar macht der BR dies, jedoch mehr schlecht als recht und auch hier erfahren wir nicht wirklich, was sie tun, welche Beschlüsse sie fassen bzw. gefasst haben oder ähnliches. Klar - wir wollen keine Geheimnisse zugetragen bekommen, aber doch schon wissen, was sie so tun.
  4. Sorry, hab mich klug gemacht - es sind 7 BRM, meist treffen sich aber nur die 6 ( die eine ist Nachrückerin, kommt nur bei Abstimmungen dazu ).

Noch eine Frage - bitte entschuldige - aber ich kenne mich mit all dem wenig aus. Sind denn eigentlich Beschlüsse zulässig, obwohl betroffenen Mitarbeiter mitabstimmen?

Darf der AN in Leitungsfunktion mitabstimmen?

Ich bedanke mich schon mal für die Geduld beim Lesen und einen guten Ratschlag!

I
indira

24.10.2008 um 16:31 Uhr

Die BV wurde aufgrund mangelnder Liquidität abgeschlossen. Sie regelt als größten Punkt, dass Sonderentgelte entsprechend der Arbeitsverträge nicht in der Höhe gezahlt werden, ebenso das es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird.

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DonJohnson

02.11.2008 um 00:34 Uhr

@ Indira

"1. Sonderentgelte sind in den Arbeitsverträgen geregelt. Tarifverträge angelehnt an BAT. Für Neueinstellungen gelten diese Arbeitsverträge nicht mehr. Sie erhalten andere."

Was bedeutet das? Habt ihr nun einen TV oder HTV oder nicht?

"2. Damit die neue Betriebsvereinbarung in Kraft treten kann, war die Zustimmung von 85% der AN notwendig. Dies wurde schriftlich niedergelegt, unterschrieben von BR, GF und einem Gewerkschaftsvertreter. Sowohl der BRV wie auch sein Stellvertreter ( dieser ist in Leitungsfunktion und hat Mitspracherecht z. B. bei Kündigungen ) und die GF sind AN, die noch nicht unterschrieben hatten, hinterher gelaufen und haben mit viiiieeel Zureden versucht, die Unterschrift zu erhalten!"

Eine neue BV hätte auch alleine vom BR und GF unterschrieben werden können! BV sind sozusagen Verträge zwischen AG und BR. Was heißt leitende Position? Wenn er leitender Angestellter lt BetrVG Gesetz ist, darf er nciht mal im Gremium sein - aber vermutlich ist es kein leitender Angestellter sondern lediglich ein kleiner Abteilungsleiter. Dann hat er alle Rechte und Pflichten eines BRM

"3. Eine Betriebsversammlung gab es in diesem Jahr noch nicht. Zwar macht der BR dies, jedoch mehr schlecht als recht und auch hier erfahren wir nicht wirklich, was sie tun, welche Beschlüsse sie fassen bzw. gefasst haben oder ähnliches. Klar - wir wollen keine Geheimnisse zugetragen bekommen, aber doch schon wissen, was sie so tun."

Zu einer Betriebsversammlung werden alle MA eingeladen. Wenn man nciht hin geht, dann ist man als MA selber Schuld - meine Meinung! Wenn der BR keine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit macht, sagt es ihnen - übrigens - auch ihr könnt eine Betriebsversammlung einberufen lassen - dazu google mal "Betriebsverfassungsgesetz" und lies dich schlau...

"4. Sorry, hab mich klug gemacht - es sind 7 BRM, meist treffen sich aber nur die 6 ( die eine ist Nachrückerin, kommt nur bei Abstimmungen dazu )."

Wie hier schon erwähnt wurde setzt sich euer Gremium in der Betriebsgröße aus 5 (!!!) Mitgliedern zusammen. Und noch etwas zur Begriffserklärung: Nachrücker sind welche die ins Gremium gerückt sind, wenn einer warum auch immer ausgeschieden sind. Ersatzmitglieder sind diejenigen, die bei einer Berhinderung eines regulären BRM ins Gremium für die Zeit der Verhinderung Mitglied im Gremium sind! Ach ja, auch wenn du Ersatzmitglied meinst, kann es nciht nur bei der Abstimmung dabei sein, sondern muß auch in allem eingewiesen worden sein. Wie soll das EBRM denn sonst eine eigene Meinung haben???

Sorry, ich halte diesen Thread für einen Scherz...

Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber wenn du dich darüber "schlau" gemacht hast.... tse tse tse!!!

I
indira

02.11.2008 um 13:11 Uhr

Lieber Don Johnson,

schade, daß Du diesen Thread für einen Scherz hälst, es ist aber keiner. Und bitte - "schlau gemacht" habe ich mich bei dem BR in bezug auf die Mitgliederzahl unseres BR. Wie schon vorher geschrieben, habe ich AN und habe wenig Ahnung vom BetrVG.

Der "lediglich kleine Abteilungsleiter", leitet eine kleine Abteilung ( wirtschaftlich und personell ), ist der GF unterstellt und hat Mitspracherecht bei Einstellung oder Kündigung.

Die Mitgliederzahl des BR - auch wenn Du es nicht glauben magst, stimmt so,wie ich es beschrieben habe, gleiches gilt für die Verträge.

Es mag sein, dass es sich für Euch wie ein Scherz anhört, aber - gerade weil bei uns alles so diffus ist, habe ich mich an dieses Forum gewandt, um Ratschläge zu erhalten. Nun, gemäß Deinem Ratschlag werde ich mich jetzt mal durchs BetrVG lesen.

L
Lotte

02.11.2008 um 13:57 Uhr

Indira, ich glaube kaum, dass es Dir viel hilft, Dich durch das BetrVG zu lesen... Eigentlich hört sich das, was Du schreibst schon so an, dass einiges im Betrieb verkehrt läuft. Das einfachste für Dich wird sein, Dich an die Gewerkschaft zu wenden und sie über die Misstände zu informieren. Die können Dir dann auch besser als wir hier im Forum sagen was zu tun ist, denn das geht einfach besser im persönlichen Gespräch.

Dein Weihnachtsgeld solltest Du bei Nichtauszahlung in einem Schreiben an den AG geltend machen und einen Anwalt einschalten. Letztendlich ist das sowieso nur individualrechtlich einklagbar. Versuche soviele Kollegen wie möglich davon zu überzeugen, eine Geltendmachung zu unterschreiben und den Schritt zum Anwalt zu gehen.

RW
rainer w

03.11.2008 um 02:17 Uhr

@Indira Habe die ganzen Treads mal rauf und runter gelesen. Wie hier schon erwähnt muß euer BR ( vorrausgesetzt die von Dir angegebene Betriebsgröße stimmt) aus 5 ordendlichen Mitgliedern bestehen. Alles was darüber ist sind Nachrücker. Fällt ein ordendliches Mitglied aus, rückt automatisch einErsatz nach. Das heißt in eurem Fall das alle Beschlüsse an denen 6 Peronen teilgenommen haben ungültig sind. Wenn wirklich schriftlich festgehalten ist zwischen BR, GF und GEW das diese BV nur in Kraft tritt wenn 85% der AN dieser BV zustimmen ist das ein sogenannter Kopplungsvertrag. Wenn Du mit einem Rechtsanwalt da gegen vor gehen willst Mußt du sowohl den Vertrag zwischen den 3 Parteien als wie auch die Tatsache das diese 85% nicht erreicht wurden schriftlich Nachweisen können. Hier bestünde dann die Möglichkeit einen Verstoß nach § 242 BGB geltend zu machen. das wiederum eine Überprüfung durch § 138 BGB nach sich zieht. Bevor Du den Weg aber gehst lasse aber wie von neskia erwähnt überprüfen ob hier nicht auch noch ein Verstoß gegen §77 Abs. 3 vorliegt. Denn hier wären die Vertragsparteien der AG und die GEW gewesen.

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