Gründe für Wegfall der Kündigungsfrist für AN?
Eine Mitarbeiterin möchte den Arbeitgeber wechseln. Es besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Laut Arbeitsvertrag besteht nun eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Der Abteilungschef besteht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Dementsprechend wird sich auch die Personalabteilung nicht auf eine Änderungskündigung einlassen. Erwähnen möchte ich noch das vor einem Jahr die Kollegin zu einem Personalgespräch gebeten wurde dessen Inhalt sich so gestaltete, dass der Mitarbeiterin Leistungsminderung in ihrem Tätigkeitsgebiet vorgeworfen wurde. Wie kommt die Mitarbeiterin vorzeitig aus ihrem Arbeitsvertrag nun heraus? Welche Möglichkeiten hat sie?
Ich freue mich auf eure Antworten.l
Community-Antworten (14)
04.04.2009 um 18:04 Uhr
Sagt dir die Gesetzespyramide etwas? Wertigkeit der Gesetze? Das wird helfen. Einen netten Brief vom Rechtsanwalt diesbezüglich wirkt Wunder!
04.04.2009 um 18:19 Uhr
Hallo Don Johnson, Der Begriff Gesetzespyramide ist mir schon bekannt. Ich bitte dich aber trotzdem um eine ausführlichere Erläuterung. Kind regards Maclogic
04.04.2009 um 18:23 Uhr
@DJ
erkläre mir doch hier bitte einmal die Gesetzespyramiede?
Das BGB kennt zwar Kündigungsfristen. Doch es können auch im ArbV abweichende getroffen werden. Die Kündigungsfrist des AN darf nur nicht länger sein als die des AG oder liege ich hier falsch?
Wer Kündigungsfrist nicht einhält, muss Strafe zahlen .(ArbG Frankfurt, 9 Ca 8773/04) http://www.auris-ag.de/index.php?page=aktuelles&From=Archive&NewsID=90
04.04.2009 um 18:37 Uhr
@Maclogic, durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
04.04.2009 um 18:41 Uhr
@Maclogic, "Laut Arbeitsvertrag besteht nun eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende." Tja....wenn AG-Goodwill nicht zieht, muss sie wohl bei (Eigen-)Kündigung die geltende Kündigungsfrist einhalten.
DJ, was ein RA dabei soll ist mir ein Mirakel....
04.04.2009 um 22:28 Uhr
"Dementsprechend wird sich auch die Personalabteilung nicht auf eine Änderungskündigung einlassen. "
Da Änderungskündigungen prinzipiell nur vom AG ausgesprochen werden, sollte es die Kollegin ja eher mit der Nachfrage nach einem Aufhebungsvertrag versuchen. Und wer weiß, vielleicht ist die Personalabteilung noch nicht einmal abgeneigt. Man sollte sich jedenfalls nicht immer so schnell von den Aussagen eines Vorgesetzen verunsichern lassen.
04.04.2009 um 23:16 Uhr
Boah hey, hätte nicht gedacht, dass ich das erklären muß - hier! Nochmals zum 100000 mal! Der AVsteht ganz unten - andere Gesetze stehen darüber. man darf aber nciht das Günstigkeitsprinzip außer Acht lassen. Soll heißen. Übergeordnete Gesetze gelten, es sei denn, die untergeordneten sind günstiger für den AN.
@Pirat Der Analt kommt zu tragen, wenn der AGnciht einsichtig ist und der AN darauf besteht, ok?
04.04.2009 um 23:19 Uhr
@all VORSICHT - in anderen Foren darf man nur 10 Antworten geben ;-))))
05.04.2009 um 02:04 Uhr
@ Maclogic
6 Monate Kündigungsfrist sind sehr wohl gesetzlich zulässig, sofern sie für den AN mindestens genauso lang ist wie für den AG. Sittenwidrig ist nur, wenn der AN eine längere Kündigungsfrist hätte.
Trotzallem kann der AG im Normalfall nicht viel machen, falls der AN einfach wegbleibt.
(Rat vom RA). Sollte die Sache vor das Arbeitsgericht gehen, werden nämlich die Forderungen/AG gegen die Forderungen/AN verrechnet. Bedeutet, geschuldet i.d.R dem AG die Arbeitsleistung, der AG schuldet den Lohn -
Kann der AG aber einen Schaden nachweisen, der über die Arbeitsleistung hinaus geht, könnte er sogar Schadenersatz verlangen. Dabei steht der AG in der Beweispflicht.
Vertragsstrafen könnte auch ein Thema sein...
05.04.2009 um 05:18 Uhr
@DJ
nun bin ich aber sehr verwundert. Ja, Gesetze stehen ganz oben. Aber genau dieses Gesatz (ganz oben) das BGB besagt, ja dass abweichende Kündigungsfristen rechtlich verbindlich vereinbart werden dürfen, so auch hier geschehen.
Wie auch ridgeback zu Rehct darauf hingewiesen hat, dürfen die Kündigungsfristen für den AN bei einer Kündigung nicht länger sein als die des AG
@pirat lese mal hier: Wer Kündigungsfrist nicht einhält, muss Strafe zahlen .(ArbG Frankfurt, 9 Ca 8773/04) http://www.auris-ag.de/index.php?page=aktuelles&From=Archive&NewsID=90
05.04.2009 um 11:44 Uhr
@erwin, danke für den link....auch ich habe einen für Dich, wenn du magst!
05.04.2009 um 17:05 Uhr
@all Hmmm, das jetzt nach einem Formel 1 Rennen zu erklären ist durchaus nciht einfach.
Klar habt ihr Recht, ich auch!
Die Frage ist doch, was für Arbeiten angedacht sind. Klingt doof, ist es aber nciht. Kündigungsfristen für einen "Bandarbeiter" würden vor Gericht nach meiner Meinung bzw Statement in soweit stattgegeben. Allerdings gibt es in der Tat AV Verhältnisse, die das BGB meint wo eine solche erweiterung der Kündigungsfrist zu tragen kommt.
ich gestehe, was ich nicht ab kann, also pauschal zu antworten, habe ich in diesem Fred gemacht. Asche auf mein Haupt und ich entschuldige mich hierfür......! Es wird hoffentlich nciht noch einmal passieren!!!
Gruß DJ
05.04.2009 um 22:08 Uhr
"Allerdings gibt es in der Tat AV Verhältnisse, die das BGB meint wo eine solche erweiterung der Kündigungsfrist zu tragen kommt."
... soll es sogar Fälle geben, in denen ein AN seinen AV nur mit einer Kü´frist von 6 Monaten nach Ablauf von 5 Jahren ordentlich kündigen darf ...
06.04.2009 um 01:12 Uhr
@DJ
es verwundert mich immer wieder warum Du es nicht begreifen willst. Aber Du hast ja gerade noch einmal in Deinem letzten Beitrag die Kurve bekommen... aber eben auch nicht so ganz....
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