Erstellt am 03.04.2009 um 10:40 Uhr von Mona-Lisa
@starsearcher,
der mit der nächsthöheren Stimmenzahl rückt automatisch nach und ist damit reguläres Betriebsratsmitglied.
Den "Abgang" und den "Neuzugang" solltet ihr schon im Protokoll festhalten! Den "Neuzugang" bitte auch dem AG schriftlich mitteilen UND euren Kollegen!
Wenn der 1. Nachrücker nicht nachrücken will, braucht er nicht zurücktreten (von was soll er denn zurücktreten??), sondern ihr haltet den Willen des Kollegen in eurem Protokoll fest und zieht den 2. Nachrücker in euer Gremium rein.
§ 25 im Betriebsverfassungsgesetz dürfte für euch auch ganz interessant sein, es behandelt das Thema Ersatzmitglieder, sehr lehrreich ist zudem der III. Absatz!
Erstellt am 03.04.2009 um 18:49 Uhr von Der alte Heini
starsearcher123
Scheidet ein ordentliches Betriebsratsmitglied aus dem BR aus, so rückt das entsprechende Ersatzmitglied "Kraft Gesetz" in den Betriebsrat nach. Will das nachgerückte BR Mitglied dieses Amt nicht ausüben, so erklärt es gegenüber dem Vorsitzenden oder dem BR seinen Rücktritt.
Nun rückt automatisch, also "Kraft Gesetz", dass nächste entsprechende Ersatzmitglied in den BR nach, usw, usw..
Der Kollege kann nur zurücktreten, wenn er durch nachrücken ein ordentliches BR Mitglied geworden ist.
Ein Ersatzmitglied kann das nachrücken nicht ablehnen, da dies "Kraft Gesetz" geschieht und eine Ablehnung im Gesetz auch nicht vorgesehen ist. Erst als ordentliches Betriebsratsmitglied ist der Rücktritt möglich. Der BR sollte unbedingt solch einen Rücktritt ausführlich dokumentieren, so dass bei eventuellen Streitigkeiten zweifelsfrei der Rücktritt vom BR Amt nachgewiesen werden kann.