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Nachrücker - Was ist wenn der 1. Nachrücker das Amt nicht annimmt?

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starsearcher123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Habe ein Problem. Einer aus unserem 3 köpfigen BR scheidet aus der Firma aus! Wir haben 2 Nachrücker! Geht das mit dem Nachrücker automatisch?? Muss es schriftlich festgehalten werden?? Was ist wenn der 1. Nachrücker das Amt nicht annimmt?? Muss er dann zurücktreten?? Brauch da mal ein paar Tips wie wir das händeln sollen.:! Danke im Voraus!

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

03.04.2009 um 12:40 Uhr

@starsearcher, der mit der nächsthöheren Stimmenzahl rückt automatisch nach und ist damit reguläres Betriebsratsmitglied. Den "Abgang" und den "Neuzugang" solltet ihr schon im Protokoll festhalten! Den "Neuzugang" bitte auch dem AG schriftlich mitteilen UND euren Kollegen! Wenn der 1. Nachrücker nicht nachrücken will, braucht er nicht zurücktreten (von was soll er denn zurücktreten??), sondern ihr haltet den Willen des Kollegen in eurem Protokoll fest und zieht den 2. Nachrücker in euer Gremium rein. § 25 im Betriebsverfassungsgesetz dürfte für euch auch ganz interessant sein, es behandelt das Thema Ersatzmitglieder, sehr lehrreich ist zudem der III. Absatz!

DAH
Der alte Heini

03.04.2009 um 20:49 Uhr

starsearcher123 Scheidet ein ordentliches Betriebsratsmitglied aus dem BR aus, so rückt das entsprechende Ersatzmitglied "Kraft Gesetz" in den Betriebsrat nach. Will das nachgerückte BR Mitglied dieses Amt nicht ausüben, so erklärt es gegenüber dem Vorsitzenden oder dem BR seinen Rücktritt. Nun rückt automatisch, also "Kraft Gesetz", dass nächste entsprechende Ersatzmitglied in den BR nach, usw, usw..

Der Kollege kann nur zurücktreten, wenn er durch nachrücken ein ordentliches BR Mitglied geworden ist. Ein Ersatzmitglied kann das nachrücken nicht ablehnen, da dies "Kraft Gesetz" geschieht und eine Ablehnung im Gesetz auch nicht vorgesehen ist. Erst als ordentliches Betriebsratsmitglied ist der Rücktritt möglich. Der BR sollte unbedingt solch einen Rücktritt ausführlich dokumentieren, so dass bei eventuellen Streitigkeiten zweifelsfrei der Rücktritt vom BR Amt nachgewiesen werden kann.

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