Kurzarbeit und gleichzeitig Aufträge kündigen
Wir haben als BR das Gefühl, dass unser Arbeitgeber die Kurzarbeit als Sprungbrett Sanierung nimmt.
Wir sind ab 1. April in Kurzarbeit. Ab dem 1. Mai sollen wir in Kurzarbeit null geschickt werden, gleichzeitig wurde der Verkauf informiert, dass die Kunden in unserem Standort nicht mehr bedient werden, ab dem 1. Mai, oder die Aufträge woanders abgehandelt werden.
(Unser Standort sollte in diesem Jahr eh geschlossen werden)
Wie seht ihr das ?
Vielen Dank für eure Antworten, im Voraus
Community-Antworten (4)
09.04.2020 um 02:29 Uhr
Nach meiner Erinnerung heißt es irgendwo bei den Bedingungen zur Kurzarbeit, dass die Ursache in einem unabwendbaren EWreignis liegen muss. Die (zulässige) unternehmerische Entscheidung an einem Standort die Kundenaufträge nicht mehr entgegenzunehmen kann zwar Grund für eine Betriebsschließung (und damit verbundene Kündigungen) sein, aber nicht Grundlage für Kurzarbeit und die Belastung der Sozialkassen.
Auf der anderen Seite kann ein Unternehmer der mehrere Betriebe unterhält bei mangelndem Auftragsvolumen auch entscheiden wo er die verbliebenen Aufgaben ausführen lässt.
09.04.2020 um 10:02 Uhr
Wenn ohnehin die Betriebsänderung "Schließung" ansteht, habt ihr doch sicherlich schon einen Sozialplan und Interessenausgleich.
09.04.2020 um 10:19 Uhr
Als BR gebt ihr ja eine Stellungnahme zur Kurzarbeit an die ARGE ab. Und da kann man das ja erwähnen.
09.04.2020 um 12:10 Uhr
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