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Mitarbeiterbefragung und Informationspflicht des Arbeitgebers?

B
BR-Tom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

muss der Arbeitgeber den BR zu informieren wenn er eine Mitarbeiterbefragung durchführen will?

Wenn ja, gilt dass bei allen Themen, also auch für eine Befragung zur Verbesserung des Internetauftritts?

Wenn Ja, welche Informationen muss er dem BR geben?

Welche Gesetze gelten?

Danke für die Antworten.

6.63408

Community-Antworten (8)

P
pirat

03.04.2009 um 10:35 Uhr

@BR-Tom, kommt darauf an... Wird die MAbefragung anonym durchgeführt, unterliegt sie grundsätzlich nicht der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 und 6 (BetrVG) oder § 94 BetrVG, sondern lediglich eine Informationspflicht nach § 80 Absatz 2 BetrVG.

PN
PT Netty

03.04.2009 um 10:52 Uhr

Hallo Tom, Fitting zu §94 II Personalfragebogen RNr 7 ein Arbeitsplatzerhebungsbogen unterliegt nicht der MB soweit die Fragen den Inhalt, den Umfang und die Bedeutung des Arbeitsplatzes betreffen und nicht ANbezogen sind. Enthält ein solcher erhebungsbogen personenbezogene Fragen, die objektiv geeignet sind Rückschlüsse auf Leistung oder Eignung der Befragten zuzulassen, handelt es sich um einen zustimmungsbedürftigen Personalfragebogen.

Jetzt kommt der Bezug zu deiner Frage:

Gleiches gilt für einen Erhebungsbogen zwecks Durchführung einer Organisationsuntersuchung zur Bürokommunikation und Systemplanung, der von dem AN die Beantwortung auch personenbezogener Fragen z.b. nach ihrer Vorstellung zur Bürokommunikation verlangt. Entscheidend ist der Inhalt der Fragen, nicht der mit der Erhebung verfolgte Zweck.

Wenn Mitbestimmungsrecht gegeben, muss der AG mit allen Infos rüberkommen incl. Auswertung und Nutzung und allen zukünftigen Auswirkungen.

Gruß PT Netty

B
BR-Tom

03.04.2009 um 19:37 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mir das so ähnlich auch schon gedacht.

Was kann ich aber machen, wenn mein Arbeitgeber das nicht akzeptiert und der Meinung ist, dass die Befragung nicht Mitbestimmungspflichtig ist.

Gruß

D
DonJohnson

03.04.2009 um 19:49 Uhr

@BR-Tom Na was macht man denn bei AG Verstößen gegen den 87er? ;-)))

M
Mona-Lisa

03.04.2009 um 20:47 Uhr

@DJ, die Einigungsstelle anrufen? Nummer ist im Telefonbuch? :-P

@BR-Tom, lies dir mal im § 87 BetrVG den Absatz - IV Streitigkeiten - durch, der zeigt dir auf, wie du vorgehen musst.

D
DonJohnson

03.04.2009 um 20:57 Uhr

@ML Der war gut :-)

P
pirat

03.04.2009 um 21:42 Uhr

@BR-Tom, schau mal was ich geenter habe wie es die andere Seite sieht....

http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/mitbestimmung/artikel07433.html

D
DonJohnson

03.04.2009 um 23:02 Uhr

@Seemann Die Seite ist grundsätzlich gut - nicht nur der von dir angegebenr Link. Jedes Gremium sollte die immer mal wieder lesen - echt interessant ;-)))

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