Betriebsratsstunden und Überstunden
Unsere Geschäftsleitung verlangt von uns alle Stunden der BR-Tätigkeit gesondert zu erfassen, damit die Kosten des BR genau dargestellt werden können. Kann man das von uns verlangen?
Community-Antworten (1)
01.04.2009 um 16:27 Uhr
Verlangen kann man alles. Fraglich ist hier, ob ihr als BR verpflichtet seid, diese Angaben zu liefern. Indirekt tut ihr das ja bereits, denn ihr seid gesetzlich verpflichtet, euch anläßlich der Durchführung von BR-Arbeit bei euren jeweiligen Vorgesetzten abzumelden und auch wider zurückzumelden. Der AG hat also alle Daten, die er benötigt. Wie er es nun anstellt, die losen Enden zusammenzuführen, bleibt seinem organsiatorischen Geschick überlassen. Der AG darf auch ohne weiteres die anfallenden Kosten für BR-Arbeit erfassen und aufaddieren. Er darf aber nicht im Betrieb damit hausieren gehen und der Belegschaft unter die Nase reiben, wieviel der Spaß kostet.... etwa um eine gespannte Atmösphäre zwischen BR und Belegschaft zu erzeugen.
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