Wie stelle ich Anwesenheit bei Betriebsversammlungen fest?
Betriebsversammlung
Wir planen gerade unsere erste BV. Benötige mal praktische Tips von Euch. Wie stellt Ihr die Zahl der anwesenden Mitarbeiter fest? Darf ich eine Anwesenheitsliste führen lassen, auf dessen Basis auch die Arbeitszeit für die Mitarbeiter gebucht wird? Danke im voraus für Eure Hinweise.
Community-Antworten (13)
01.04.2009 um 12:45 Uhr
Ja, eine Anwesenheitsliste solltest du schon machen. Die kannst du beim Eingang deponieren, dass sich jeder beim Kommen einträgt, ist aber in der Praxis nur möglöich bei nicht zu großen Betrieben. Oder die Listen auf jeden Tisch verteilen, nochmals an der Versammlung ansprechen betreffs Eintragung und dann einsammeln lassen.
01.04.2009 um 13:00 Uhr
@ iddie3 Wir planen gerade unsere erste BV. Ok, Super
Wie stellt Ihr die Zahl der anwesenden Mitarbeiter fest? Warum wird diese Zahl benötigt?
Soll der Inhalt abhängig sein von der Anzahl der Tln. an der Betriebsversammlung? Wenn ja warum wieso?
01.04.2009 um 13:21 Uhr
@rolfo2 Danke Rolfo, das hilft mir weiter.
@diealte Der Inhalt der Versammlung bleibt gleich und wird ja in der Einladung per Tagesordnung bekannt gegeben. Zum einen möchte ich sicher stellen, daß alle AN die Zeit bezahlt bekommen. Zum anderen wollte ich einfach nur hilfreiche Hinweise von Euch!
01.04.2009 um 13:38 Uhr
@iddie3 Wir haben bei uns eine Anwesenheitsliste, die am Ende unterschrieben wird....ist zwar ein wenig Gedrängel, geht aber nicht anders. Leider haben wir einige Kollegen, die sich sonst ohne Unterschrift zum Schluss einen bunten Tag machen würden.:-(
01.04.2009 um 14:11 Uhr
@carrie Das ist natürlich auch eine Überlegung wert. Denke bei uns kann es sonst zu ähnlichen Vorgehensweisen der Kollegen kommen. Danke für die Info.
Gruß iddie3
01.04.2009 um 14:27 Uhr
@carrie
also zum einen ist der BR keine Betriebspolizei, es geht euch also nichts an was die Koll. machen, es sei der AG macht arbeitsrechtliche Maßnahmen.
weiter, müssen AN keine Anwesenheitslisten unterschreiben, ihr habt auch nicht das Kontrollrecht, welcher der berechtigten AN teilnehmen oder wie lange.
Wenn der AG Dinge tun würde, welche keine Rechtsgrundlage hat, würdet ihr dieses dann auch akzeptieren?
01.04.2009 um 15:09 Uhr
diealte wenn die ARN die Zeit bezahlt bekommen sollen dann muss ich doch wissen wer da war, und wie sonst könnte ich das feststellen als durch eine Anwesenheitsliste. Könnte mich auch an den Eingang stellen und mir 150 Mitarbeiter mit Namen vorstellen lassen, aber in meinem Alter grins kann ich mir die leider nicht mehr alle merken, was wiederum zu Nachteilen der Mitabtreier führen würde deren Namen ich vergessen habe. Na ja wir könnten uns auch alle an den Eingang stellen und uns das Merken der Namen teilen, dann wäre die Gefahr geringer Namen zu vergessen da man sich ja weniger merken muss. Großes Problem.... wer hat noch bessere Vorschläge wie man die Zeit der Teilnehmer die zu bezahlen ist sichern kann.
01.04.2009 um 16:00 Uhr
Wo ist das Problem, eine Anwesenheitsliste zu führen? Unser AG erkennt die Arbeitszeit und die Fahrtkosten zur BV nur an, wenn der Mitarbeiter auf der Anwesenheitsliste steht. Abgesehen davon, sieht der Arbeitgeber doch, wer an der Versammlung teilnimmt und wer nicht. Ich verstehe nicht, wieso eine Anwesenheitsliste nicht geführt werden soll. Welchen Nachteil hat der Arbeitnehmer durch eine Anwesenheitsliste?
01.04.2009 um 16:14 Uhr
@Biggy @didius
wie wird bei euch die Arbeitszeit erfasst? Die Teilnahme an der Betriebsversammlung ist Arbeitszeit. Also wird hier nicht anders verfahren. In der Regel finden Betriebsversammlungen ja während der betriebsüblichen Arbeitszeit stadt. Also sind die AN im Betrieb und gehen, nach dem sie sich dort abgemeldet haben nur vom Regelarbeitsplatz zur Betriebsversammlung und kehren nach deren Ende wieder an ihren regelarbeitsplatz zurück, sofern die Arbeitszeit nicht beendet ist.
Ist der AG der meinung, der AN hätte nicht an der Betriebsversammlung teilgenommen oder sich vorher verdrückt und er will Zeiten nicht zahlen, so muss er, der AG und nicht der BR die Nichtteilnahme und somit den nicht gegebenen Lohnanspruch belegen.
Nochmals, der BR ist KEINE Betriebspolizei und schon gar nicht Erfüllungsgehilfe des AG.
01.04.2009 um 16:42 Uhr
@diealte Unsere Betriebsübliche Arbeitszeit ist von 00:00 Uhr bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr. Unser Betrieb hat 19 Dienststellen, die mitunter 120 km entfernt sind. Während der Arbeitszeit können die Mitarbeiter ihre Dienststelle nur verlassen, wenn sie einen Notfall abzuarbeiten haben (Mobiler Rettungsdienst). Erfasst wird die Arbeitszeit über elektronische Stundenzettel. Es mag sein, dass in Deinem Betrieb eine Betriebsversammlung während der Arbeitszeit möglich ist und alle Mitarbeiter in einem Gebäudekomplex arbeiten. In unserem Fall können die Mitarbeiter nur außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit eine Betriebsversammlung besuchen (weshalb eine morgens und eine abend abgehalten wird). Da die Mitarbeiter nicht nur die Anwesenheitszeit angerechnet bekommen, sondern auch die Fahrzeit sowie die Fahrtkosten, bin ich gerne Betriebspolizei und führe eine Anwesenheitsliste, damit die Kollegen die Arbeitszeit und die Fahrtkosten erstattet bekommen. Nochmals: Welchen Nachteil hat der Arbeitnehmer, wenn wir eine Anwesenheitsliste führen?
01.04.2009 um 16:48 Uhr
Hallo.... eine Betriebsversammlung ist eine freiwillige Veranstaltung zu der der Betriebsrat einlädt. Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet daran teilzunehmen. Und nein die alte unsere BV findet nicht gerell in der Arbeitszeit statt, da wir in drei Schichen arbeiten und immer Arbeitnehmer haben die frei haben, also in ihrer Freizeit daran teilnehmen. Wie also sollen die Kollegen sonst nachweisen als mit einer Anwesendheitsliste ob sie daran teilgenommen haben oder nicht. Da wir auch kein elektronisches Zeiterfassungssystem haben bleibt uns nichts anderes als festzuhalten wer teigenommen hat. Hier von Betiebspolizei oder Erfüllungshilfe zu sprechen ist wohl etwas zu heftig argumentiert. Diese Liste dient ausschließlich dazu den Nachweis zu führen wer die Zeit bezahlt bekommt.
01.04.2009 um 17:47 Uhr
@Biggy @didius
Zum einen waren diese Hinweis bisher nicht gegeben. Weiter muss der AN gegenüber dem AG in diesen Fällen sienen Lohnanspruch ggf. belegen, da kann man dann solche Listen nutzen. Aber es wäre weiter hier dann die Sache des AG und AN dieses zu regeln. Der BR kann dann, im Interesse der AN, ein Auge darauf haben, dass hier alles entsprechend vergüte wird.
Ich kenne keinen §§ im BetrVG aus welchem sich die Aufgabe ergibt, dass BR mit solchen Listen die Teilnahme "überschauen" oder hier die Aufgabe haben für die Erstattung des Lohn-/ Fahrkostenanspruch der AN zu sorgen. Sie haben höchsten bei Problemen zu handlen
@carrie ..hatte ja das Thema "Listen" hier eingebracht mit der Anmerkung die sich sonst ohne Unterschrift zum Schluss einen bunten Tag machen würden.:-(
Dem hat niemand, auch ihr nicht widersprochen sondern auch mit dem Thema Listen weiter gemacht. Somit konnte man unterstellen, dass ihr auch aus solchen Gründen solche Listen führt.
01.04.2009 um 18:25 Uhr
Natürlich gibt es keinen §§ im BetrVG aus welchem sich die Aufgabe ergibt, dass der BR mit solchen Listen die Teilnahme "überschauen" oder hier die Aufgabe haben für die Erstattung des Lohn-/ Fahrkostenanspruch der AN zu sorgen hat. Ich für meine Person bevorzuge, dass der AG mit meiner Liste arbeiten muss, statt ich mit seiner. Außerdem ist die Betriebsversammlung unsere Party, ergo sorgen wir auch für den organisatorischen Ablauf.
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