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Erzieherin/Erzieher im Kindergarten/Kinderbetreuung trotz Kontaktsperre

A
ArbeitnehmerXYZ
Apr 2020 bearbeitet

Erzieherin/Erzieher im Kindergarten/Kinderbetreuung trotz Kontaktsperre

Wir arbeiten in einem Betriebskindergarten und der Vorstand möchte das wir ab Montag wieder Kinder betreuen.

Aufgrund der jetzigen Situation können wir uns dieses überhaupt nicht vorstellen.

Brauchen jetzt ausschlaggebende Argumente um ein Schreiben aufzusetzen.

ASAP

Danke schon im Voraus!

365011

Community-Antworten (11)

C
celestro

04.04.2020 um 15:21 Uhr

Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen sehe ich kein Problem.

A
ArbeitnehmerXYZ

04.04.2020 um 15:58 Uhr

Welche Vorsichtsmaßnahmen schweben Ihnen da vor? Es ist unmöglich Kinder auf Abstand zu halten.

N
nicoline

04.04.2020 um 16:12 Uhr

Die Kitaschließungen sind von der Regierung angeordnet. Mit welcher Begründung will der Vorstand sich denn jetzt darüber hinwegsetzen?

A
ArbeitnehmerXYZ

04.04.2020 um 16:20 Uhr

keine Ahnung. es wird aber mit Konsequenzen gedroht wenn wir uns weigern.

deswegen bräuchten wir jetzt für eine bessere Argumentation, rechtliche Grundlagen.

U
UliPK

04.04.2020 um 18:13 Uhr

Na, wenn er schon droht. Dann schreibt ihm doch einfach dass ihr das am Montag erst einmal vom Gesundheitsamt überprüfen lasst ob dieses zulässig ist. Hier mal eine Suchseite damit du auch das richtige Gesundheitsamt findet. https://tools.rki.de/PLZTool/

C
celestro

04.04.2020 um 19:44 Uhr

"Es ist unmöglich Kinder auf Abstand zu halten."

In Alten- / Pflegeheimen oder in Einrichtungen des Jugendamtes, in denen Kinder ohne Eltern betreut werden, ist es auch nicht möglich, immer 1,5 m Abstand zu haben. Oder im Krankenhaus. Es gibt aber ja nun einmal auch Vorsichtsmaßnahmen, wenn man halt keinen Abstand halten kann und trotzdem infiziert man sich nicht sofort.

N
nicoline

04.04.2020 um 20:33 Uhr

Nun, die Bundesländer handhaben das scheinbar unterschiedlich, von der Bundesregierung konnte es, in unserem föderalistischen System, ja "nur" eine Empfehlung geben, die KiTas zu schließen. Ich gehe davon aus, dass du hier als AN fragst und nicht als BR. Als AN ohne BR ist es ungleich schwerer, sich gegen eine Arbeitsanweisung des AG zu wehren, bzw. die Arbeit zu verweigern. Das würde ich euch auch nicht raten. Möglich müsste es doch sein, dem AG zu erklären, dass man grundsätzlich bereit sei zu arbeiten, gerne aber die rechtliche Grundlage für die Öffnung der KiTa erfahren möchte. Zusätzlich würde ich dem Rat von UliPK folgen und Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.

U
UliPK

05.04.2020 um 08:47 Uhr

@celestro Das meinst du jetzt aber wohl nicht im ernst. Was Kontaktsperre bedeutet weißt du ja wohl hoffentlich. Wenn nicht dann hier: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/kontaktsperre.pdf Die von dir genannten setzen sich wissentlich der Gefahr einer Ansteckung aus damit es in den Systemrelevanten Bereichen weitergeht. Ob die Firma des Fragestellers Systemrelevant ist, kann man aus der Frage nicht erkennen. Von daher wäre ich vorsichtig mit der Aussage "Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen sehe ich kein Problem. "Im Grunde kann dem Fragesteller nur das Gesundheitsamt eine Freigabe erteilen und nicht der AG.

C
celestro

05.04.2020 um 14:14 Uhr

"Ob die Firma des Fragestellers Systemrelevant ist, kann man aus der Frage nicht erkennen."

Also ich schon:

"Wir arbeiten in einem Betriebskindergarten"

Und Nein, ist sicher nicht systemrelevant.

"Was Kontaktsperre bedeutet weißt du ja wohl hoffentlich. Wenn nicht dann hier: https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/kontaktsperre.pdf"

Würde Dir mal raten, Dir den Link mal durchzulesen. LOL!

U
UPK

05.04.2020 um 14:40 Uhr

Also auch Autohersteller/Banken/Versicherungen können einen Betriebskindergarten haben, wie viele andere Konzerne auch, diese sind zumeist aber nicht Systemrelevant wie Krankenhäuser, Altenheime usw. Es ist also unmöglich zu sagen ob es sich um einen Systemrelevanten Betrieb/Konzern handelt. Deine Behauptung es sei unwichtig, ob es ein Systemrelevanter Betrieb ist halte ich für sehr gefährlich.

Habe es mir durchgelesen und zwar komplett und auch noch zig andere in diese Richtung gehende Beschreibungen. Hier mal ein Zitat aus der von mir verlinkten PDF: "Zum Einkaufen haben diese Geschäfte noch geöffnet:

  • Super-Märkte und Getränke-Läden
  • Apotheken und Drogerien
  • Geschäfte für Tier-Futter- Geschäfte, wo man Post und Pakete verschicken kann

Fast alle anderen Geschäfte sind geschlossen. Zum Beispiel Cafés, Friseure oder Geschäfte für Kleidung.

Auch die Schulen und Kinder-Gärten sind geschlossen.

Diese Orte sind geschlossen, weil sich hier viele Menschen treffen. Wenn sich viele Menschen treffen, können sich mehr Menschen anstecken. Das Corona-Virus kann sich schneller verbreiten."

Da steht doch wohl eindeutig "Auch die Schulen und Kinder-Gärten sind geschlossen." Was ist daran wohl LOL Bleibe nach wie vor dabei, es kann nur eine Behörde die Entscheidung treffen ob dieser Betriebskindergarten geöffnet werden darf oder halt nicht und nicht der AG allein.

S
stehipp

06.04.2020 um 11:08 Uhr

Ich bin jetzt kein Experte für Betriebskindergärten, aber ich gehe doch mal davon aus, dass hier die gleichen Regelungen gelten wie bei staatlichen, privaten oder kirchlichen Kindergärten. Nur der Träger ist eben hier der Betrieb. Warum sollte dieser also nicht von den staatl. angeordneten Schließungen betroffen sein?

Ist abgesehen davon vielleicht auch nicht die schlaueste aller Ideen einen Betriebskindergarten wieder zu öffnen. Sollte ein infiziertes Kind dabei sein verbreitet sich das Virus schnell auf die anderen Kinder und dann auf deren Eltern, die dann nicht mehr zur Arbeit kommen können. Da könnte ein ziemliches Eigentor werden.

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