W.A.F. LogoSeminare

Wir sollen verkauft werden - müssen/sollen/dürfen wir als BR da involviert werden?

B
braun1
Jan 2018 bearbeitet

Guten morgen,

wir haben am Freitag auf einer Mitarbeiterversammlung erfahren, dass eine ausländische Firma Interesse angemeldet hätte unsere Firma zu kaufen.

Zum Hintergrund: Unsere Firma ist eine AG. Die Aktien hält eine Mitarbeiter GmbH (MAB) . Die Aktionäre wiederum mach ca. 80 % unserer Belegschaft aus. Sprich, im Moment gehören wir uns eigentlich selber. Die MAB muss jetzt in den nächsten Tagen darüber abstimmen, ob sie einem eventuellen Verkauf zustimmen.

Meine Frage nun, müssen/sollen/dürfen wir als BR da involviert werden?

Danke für schnelle Hilfe. Die ersten Prüfer der Firma sind bereits im Haus.

7.77109

Community-Antworten (9)

P
pit47

30.03.2009 um 12:49 Uhr

Hallo braun1, bei einem geplanten Betriebsübergang muss der BR (oder WA) rechtzeitig vorher über diese Planung informiert werden. Siehe auch Kommentierung von Däubler zum 3 80 BetrVG Rn 73 oder wenn ein WA da ist § 106 BetrVG.

B
braun1

30.03.2009 um 13:09 Uhr

Hallo Pit47,

unser Problem besteht darin, dass wir ja der BR der AG sind und nicht der MAB GmbH.

In wie weit ist die MAB GmbH verpflichtet den BR der AG zu informieren oder einzubeziehn. Wenn die MAB GmbH ihre Anteile verkauft hat die AG ja eigentlich keinerlei Mitsprachrecht und somit auch der BR nicht.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß braun1

U
uhu

30.03.2009 um 15:04 Uhr

@braun1 der BR muß (mindestens) im Sinne von § 80 Abs. 1 Ziff. 8 BetrVG informiert werden, damit er seine Rechte (Beteiligung, Mitbestimmung, Beratung etc.) in bezug auf das geplante Vorhaben prüfen kann; z.B. hinsichtlich §111 BetrVG, § 613a BGB; daraus leiten sich dann die entsprechenden Handlungsoptionen für den BR ab; auch hätte der BR durch den Wirtschaftsausschuss über das Vorhaben informiert werden sollen;

B
braun1

30.03.2009 um 15:37 Uhr

Hallo uhu,

danke für deine Antwort. Grundsätzlich gebe ich Dir recht. Nur denke ich einfach, dass das bei unserer Konstellation nicht zutrifft. Denn nicht das Unternehmen sprich die AG plant das, sondern unser "alleiniger" Besitzer die GmbH der Mitarbeiter wird das entscheiden.

Ok, in unserem Fall ist des unserem Arbeitgeber bekannt, dass die GmbH das plant. Aber auch die Aktiengesellschaft als unter Arbeitgeber hat da ja kein Mitspracherecht.

Einen Wirtschaftsausschuss gibt es bei uns nicht.

Gruß Braun1

U
uhu

30.03.2009 um 16:28 Uhr

@braun1 allein die Tatsache, dass ihr das Vorhaben auf einer Mitarbeiterversammlung erfahren habt ist doch Beweis dafür, dass es die Mitarbeiter etwas angeht; wenn es also für die MA von Interesse ist, dann ist es natürlich auch für den BR interessant; in jedem Fall ist der BR VORHER zu informieren, damit er eben seine evtl. Rechte auf Vertretung der Interessen der MA (dafür ist der BR von gesetzeswegen nämlich im Amt) auch prüfen kann;

im Übrigen ist ab 100 ständig beschäftigten MA ist ein WA zu bilden

B1
braun 1

30.03.2009 um 16:47 Uhr

Hallo uhu,

es wurde deshalb wohl deshalb angesprochen, da von den anwesenden MA ca. 80 % eben Aktionäre sind. (Die zusammen eben diese GmbH sind, die jetzt alle Anteile verkaufen will) Es war eigentlich nicht der richtig Rahmen die Aktionäre darüber zu informieren, mich hat es jedenfalls gewundert.

Dann müsste uns ja die GmbH informieren. Aber genau das ist ja der springende Punkt. Muss eine GmbH, die die Aktien hält den BR der Aktiengesellschaft über ihr Tund und Lassen informieren? Es ist ja keine Entscheidung die die Aktiengesellschaft trifft. Ich glaube nämlich nicht. Oder setehe ich jetzt gerade auf dem Schlauch?

Wir sind aber nur 40 ständig beschäftigte Mitarbeiter (es gibt auch kleine AG's ;o) ) Daher auch keine WA.

Danke schön

Gruß Braun1

U
uhu

30.03.2009 um 18:16 Uhr

wenn die AG verkauft werden soll, dann bekommen die MA der AG einen neuen Arbeitgeber, oder? hier greift §613a BGB; die MA der AG haben einen BR und der muß über das Vorhaben informiert werden, um...; dass die (betroffenen) MA die Aktionäre sind spielt hier nicht die Rolle;

B
braun1

30.03.2009 um 18:36 Uhr

Hallo Uhu,

genau das ist die Frage? (Danke für den Lichtblick)

Ist das ein neuer "Arbeitgeber" oder "nur" ein Aktionär. Vor ein paar Jahren gehörten wir zum Teil noch einem Fonds. Dieser saß zwar im Aufsichtsrat, hatte aber sonst innerbetrieblich nicht viel zu sagen. Die AG hat hier nur wirtschaftlich Rechenschaft ablegen müssen. Unser Arbeitgeber war immer noch die AG.

Ich denke das geht dann ziemlich tief ins Aktiengesetz. Und da kennt sich vom BR wirklich keiner aus. Können wir hierzu einen Rechtsanwalt befragen. (Wir sind in diesem Bereich einfach zu unerfahren)

Danke schön. Gruß braun1

U
uhu

01.04.2009 um 10:53 Uhr

@braun1 nehmt euch gem. § 80 Abs. 3 BetrVG einen RA oder betriebswirtschaftlichen Sachverständigen (fragt bei eurer GEW, die haben Kontakte) oder beide, die mit euch die Sachlage analysieren und mögliche Handlungsoptionen für den BR besprechen;

Ihre Antwort