Corona: Mitarbeiter der Tochterfirma berufsfremd bei der Mutter einsetzbar?
Die Physiotherapie (eigenes Unternehmen, Tochter), das überwiegend im Krankenhaus (Mutter) seine Arbeit verrichtet, ist ausgegliedert, aber 100%ige Tochter des Krankenhauses - mit Gewinnabführung. Aktuell ist - da die Mutter auf die Corona-Epedemie vorbereitet ist und auf den Ansturm wartet - die eigentliche Arbeit der Physiotherapeuten wenig nachgefragt. Kurzarbeit für die Physiotherapie ist geplant. Nun eröffnete uns unser Geschäftsführer (der der Physiotherapie), das während der Kurzarbeit Mitarbeiter bei der Mutter in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten -- wohlgemerkt: nicht als Physiotherapeuten. Sondern im Service (Arbeit mit Lebensmitteln), Reinigung oder quasi als eine Art Pflegehelfer. Fragen hierzu: Ist das grundsätzlich arbeitsrechtlich legitim? Also kann ein Physiotherapeut grundsätzlich einfach so berufsfremd irgendwo im Konzern eingesetzt werden? Bedarf es der Zustimmung des Mitarbeiters oder des Betriebsrats der Tochter? Muss ein qualifizierter Mitarbeiter eines Tochterunternehmens bei der Mutter vorübergehend eine Arbeit verrichten, für die er a) nicht eingestellt wurde (Reinigung) und/oder b) selbst nicht die normalerweise notwendige Qualifikation (Physios sind keine Pflegehelfer) besitzt? Vielen Dank euch, freue mich auch über Teilantworten.
Community-Antworten (12)
03.04.2020 um 17:04 Uhr
Fangen wir mal mit dem positiven an. Auf dem Weg kann man vielleicht das Thema Kurzarbeit umgehen und die Kollogen erhalten weiter ihr Gehalt, was dem ein oder anderen vielleicht sehr recht ist. Grundsätzlich können schon, warum sollte ein ausgebildeter Physio nicht bei der Essenausgabe helfen KÖNNEN? Etwas anders sieht es vielleicht bei Aufgaben aus, die eine bestimmte Qualifikation voraussetzen. Da kenne ich mich im Gesundheitsbereich nicht genug aus.
Ich würde hier ganz offensiv mit der Sache umgehen. Hey liebe Physios, leider haben wir für euch aktuell keine ausreichende Arbeiten. Ihr habt zwei Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld, oder ihr helft im Krankenhausbereich aus und behaltet Euer Gehalt. Was ist euch lieber? Vielleicht finden sich ja genug Freiwillige die froh sind keine Gehaltseinbußen zu haben.
03.04.2020 um 17:29 Uhr
Danke erstmal. Das Positive sehe ich auch und ich denke, dass ein überwiegender Teil unserer Kollegen sich da prinzipiell auch gerne zur Verfügung stellen würde. Mich interessiert der rechtliche Unterbau dieser Sache für die Kollegen, die das vielleicht aus unterschiedlichen Gründen nicht möchten. Bei der Essensausgabe denke ich, das wer im Lebensmittelbereich arbeitet zwingend ein Gesundheitszeugnis braucht. Das haben die meisten Kollegen eher nicht. Ich weiß z.B. nicht, ob das nur weil es eine "vorübergehende Tätigkeit" ist deshalb außer Kraft gesetzt ist... Wenn es dieses "Kurzarbeitergeld ODER ihr helft woanders und behaltet euer Gehalt" wäre fände ich es persönlich auch am Besten - wenn der MA die Wahl hat und nicht gezwungen werden kann. Genau das versuche ich herauszufinden.
03.04.2020 um 17:33 Uhr
Arbeitsrechtlich dürfte das kaum korrekt sein. Zumal ja auch noch zwei BRs beteiligt sind. Der eine zur Versetzung und der andere zur Einstellung.
Auch während Corona!
03.04.2020 um 17:38 Uhr
Wegen evtl. Gesundheitszeugnis könnte man beim zuständigem Amt nach fragen.
03.04.2020 um 17:58 Uhr
@ Kratzbürste: Versetzung - guter Ansatz. "BetrVerfG § 95 § 95 Auswahlrichtlinien Absatz 3 1 Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist." Ich denke mal da bringt der 2.Teil nach dem ODER den BR ins Spiel der Mitbestimmung.
@ Dummerhund: Guter Gedanke. Versuche ich gleich am Montag.
03.04.2020 um 19:15 Uhr
So ist es- nach dem ODER. Das Wort wird ja häufig übersehen (vom Arbeitgeber ganz gezielt übersehen).
03.04.2020 um 19:17 Uhr
Kneipp Wie ist der Einsatz in der Mutter geregelt? Werksvertrag? Wenn ja, hat der BR im Mutterkonzern gar nix zu melden, sondern nur der BR der Physios.
03.04.2020 um 19:22 Uhr
Kneipp, Ist das grundsätzlich arbeitsrechtlich legitim? Das hängt wesentlich davon ab, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Schau mal in diesen Link https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/arbeitsvertrag-andere-zumutbare-taetigkeiten-arbeitsrecht/
03.04.2020 um 20:22 Uhr
Leute ... also bitte! Die Frage ist doch, ob das arbeitsrechtlich legitim ist. Und es ist davon die Rede:
a) "Nun eröffnete uns unser Geschäftsführer (der der Physiotherapie), das während der Kurzarbeit Mitarbeiter bei der Mutter in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten"
und
b) Bedarf es der Zustimmung des Mitarbeiters oder des Betriebsrats der Tochter?
also wir sehen hier weit und breit noch keine Geschäftsführung, die etwas vorschreiben will. Daher sind natürlich auch so Antworten wie "Arbeitsrechtlich dürfte das kaum korrekt sein. Zumal ja auch noch zwei BRs beteiligt sind. Der eine zur Versetzung und der andere zur Einstellung." ziemlich sinnfrei. Denn Satz 2 und 3 sagen ja aus, das hier 2 BRs auch zustimmen könnten und dann kann man sehr wahrscheinlich auch Satz 1 total knicken.
Also bitte nicht immer gleich die "der AG kann einen bestimmt nicht zwingen" Kanone raus holen. Damit macht man merkt kaputt, als das man hilft. ;-)))
03.04.2020 um 20:29 Uhr
"Nun eröffnete uns unser Geschäftsführer (der der Physiotherapie), das während der Kurzarbeit Mitarbeiter bei der Mutter in anderen Bereichen eingesetzt werden könnten" Hier frage ich mich, ob dieses die Vermutung der GF ausdrückt, dass man das mit allen MA per Weisungsrecht machen kann oder ein Vorschlag für die MA, den sie sich überlegen können. Das geht für mich aus der Formulierung nicht klar hervor!
05.04.2020 um 19:26 Uhr
Danke für die vielen Antworten und Hinweise. Versuche mal etwas mehr Licht in die Situation zu bringen.
@ nicoline: "Hier frage ich mich, ob dieses die Vermutung der GF ausdrückt, dass man das mit allen MA per Weisungsrecht machen kann oder ein Vorschlag für die MA, den sie sich überlegen können. Das geht für mich aus der Formulierung nicht klar hervor!" Die Aussage des Physiotherapie-GF sollte bedeuten, dass er davon ausgeht das das per einfachem Weisungsrecht möglich ist. Quasi: Du bist zwar als Physiotherapeut bei der Tochter angestellt, ab morgen bist du aber bei der Reinigungskolonne der Mutter.
Werksvertrag? Ich denke schon, dass unsere Tochter per Werksvertrag dazu beauftragt ist die physiotherapeutischen Tätigkeiten bei der Mutter zu verrichten. Heisst das, der BR der Physios muss einer Versetzung (darum handelt es sich doch?) noch zustimmen?
Link bzgl. anderer zumutbarer Tätigkeiten: Das hängt dann also von den Arbeitsverträgen der einzelnen MA ab, die teilweise schon unterschiedlich sind. Aber SEHR schöner Hinweis.
@celestro: Erstmal: Ich bin im Betriebsrat der Tochter. Unser Interesse ist es, dass die MA die gerade in diesen Zeiten bei der Mutter aushelfen möchten das auch dürfen (um zB finanzielle Ausfälle durch Kurzarbeitergeld auszugleichen oder um unser Helfersyndrom - weit verbreitet im Gesundheitswesen - ausleben zu können... Andererseits aber die MA, die das partout nicht möchten auch nicht dazu gezwungen werden können. Gerade die psychischen Aspekte auf einmal auf Stationen mit vielleicht vielen Corona-Patienten BERUFSFREMD arbeiten zu MÜSSEN sind meines Erachtens auch nicht zu unterschätzen.
Freue mich über weitere Unterstützung, vielen Dank erstmal für den klasse Support!!!
05.04.2020 um 21:51 Uhr
Kneipp, dass er davon ausgeht das das per einfachem Weisungsrecht möglich ist. Das hab ich mir genau so gedacht und das geht ganz sicher nicht so!
ab morgen bist du aber bei der Reinigungskolonne der Mutter. Da geht es schon los: Bevor das möglich ist, müsste erstmal geklärt werden, ob das Personal der Reinigung und im Service , wirklich bei der Mutter angestellt ist oder evtl. über andere Töchter auch mit Werkverträgen arbeitet. Und es ist zu klären, ob bei einem anderen Einsatz als bislang für euch nicht neue Werkverträge geschlossen werden müssen. Das lässt sich am besten mit einem Anwalt zusammen klären, gerade, wenn es welche gibt, die durchaus arbeiten möchten und welche, die es nicht möchten. Mal ganz unabhängig davon, dass ich in dieser furchtbaren Zeit immer für ein konstruktives Miteinander von AG und BR bin, kann es finde ich aber auch nicht sein, dass alle Gesetze und Vorschriften außer Acht gelassen werden. Und den Mist mit den Wekverträgen haben sich die AG selbst eingebrockt.
Heisst das, der BR der Physios muss einer Versetzung (darum handelt es sich doch?) noch zustimmen? Ja, das sehe ich so. Die Umstände unter denen die Arbeit dann geleistet werden soll, ändern sich erheblich und damit sind es Versetzungen! Sollte euch der AG dazu nicht anhören, Anwalt einschalten!
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