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1% Regelung bei 50% Kug

T
Tiedenkamp
Apr 2020 bearbeitet

wenn die Mitarbeiter zu 50% in Kug beschäftigt sind, also das Fahrzeug nur jeden 2. Tag (50%) nutzen dürfen, müssen dann 100% des steuerwerten Vorteils angerechnet werden?

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Community-Antworten (3)

U
UdoWoe

03.04.2020 um 16:00 Uhr

Was für eine überflüssige Frage. Ich gehe davon aus, dass du eine Dienstfahrzeug meinst, welches auch für private Fahrten nutzt? Ob du ein Tag arbeitest oder fünf Tage in der Woche, du bezahlst ja damit auch die Private Nutzung und diese stellt du ja auch nicht ein.

P
Pjöööng

03.04.2020 um 16:32 Uhr

"wenn die Mitarbeiter zu 50% in Kug beschäftigt sind, also das Fahrzeug nur jeden 2. Tag (50%) nutzen dürfen ..."

Das würde ich gerne verstehen. Kannst Du den Zusammenhang bitte mal erläutern?

N
nicoline

03.04.2020 um 19:40 Uhr

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