1% Regelung bei 50% Kug
wenn die Mitarbeiter zu 50% in Kug beschäftigt sind, also das Fahrzeug nur jeden 2. Tag (50%) nutzen dürfen, müssen dann 100% des steuerwerten Vorteils angerechnet werden?
Community-Antworten (3)
03.04.2020 um 16:00 Uhr
Was für eine überflüssige Frage. Ich gehe davon aus, dass du eine Dienstfahrzeug meinst, welches auch für private Fahrten nutzt? Ob du ein Tag arbeitest oder fünf Tage in der Woche, du bezahlst ja damit auch die Private Nutzung und diese stellt du ja auch nicht ein.
03.04.2020 um 16:32 Uhr
"wenn die Mitarbeiter zu 50% in Kug beschäftigt sind, also das Fahrzeug nur jeden 2. Tag (50%) nutzen dürfen ..."
Das würde ich gerne verstehen. Kannst Du den Zusammenhang bitte mal erläutern?
03.04.2020 um 19:40 Uhr
Tiedenkamp vielleicht hilft dir das weiter: https://www.yourxpert.de/antwort/firmenwagen-bei-kurzarbeit.m17309.html
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