Erstellt am 29.03.2009 um 10:48 Uhr von Kölner
@bountyyy
Sachliche Antworten:
a) Das geht
b) Das geht vielleicht
c) Das geht nicht
Such' Dir was aus.
Alternative: Du kommst mit etwas mehr Infos aus der Deckung.
Erstellt am 29.03.2009 um 12:42 Uhr von diealte
Du bist erst einmal AN des Verleihunternehmen/ Betrieb.
Also daher, es geht schon, nur ob der Entleiher damit glücklich ist/ wird? Denn Du machst weiter deine Mandatsaufgaben im Verleiherbetrieb also deinem "alten Büro", fällts also in dieser Zeit beim Entleiher aus. Dann hat der Entleiher einen weiteren MA im Betrieb der der BR-Aufgabe/Tätigkeit sehr nahe steht und damit vielleicht auch im Entleiherbetrieb z.B. im gespräch mizt Koll. aktiv wird in Sachen Aufklärung usw.
Sofern du auf Grund der Anzahl deiner Wähler voll freigestellt bist geht es nicht.