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Arbeitnehmerüberlassung für Betriebsrat???

B
bountyyy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo bitte um schnelle Sachliche Antwort. Frage.

Darf ich als Betriebsratsvorsitzende im Form von Arbeitnehmerüberlassung an eine Fremdfirma verliehen werden.

4.92502

Community-Antworten (2)

K
Kölner

29.03.2009 um 12:48 Uhr

@bountyyy Sachliche Antworten: a) Das geht b) Das geht vielleicht c) Das geht nicht

Such' Dir was aus. Alternative: Du kommst mit etwas mehr Infos aus der Deckung.

D
diealte

29.03.2009 um 14:42 Uhr

Du bist erst einmal AN des Verleihunternehmen/ Betrieb.

Also daher, es geht schon, nur ob der Entleiher damit glücklich ist/ wird? Denn Du machst weiter deine Mandatsaufgaben im Verleiherbetrieb also deinem "alten Büro", fällts also in dieser Zeit beim Entleiher aus. Dann hat der Entleiher einen weiteren MA im Betrieb der der BR-Aufgabe/Tätigkeit sehr nahe steht und damit vielleicht auch im Entleiherbetrieb z.B. im gespräch mizt Koll. aktiv wird in Sachen Aufklärung usw.

Sofern du auf Grund der Anzahl deiner Wähler voll freigestellt bist geht es nicht.

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