Kurzarbeit, Corona und Informationsrechte (Gehälter)
Hallo zusammen,
Wirtschaftsausschuss hin oder her - der BR ist im Nachteil gegenüber der GF, wenn es um Infos bzgl. der tatsächlichen Geschäftslage geht. Wie verhandelt ihr vor diesem Hintergrund, wieviel welche Abteilung (oder auch Rollen innerhalb einer Abteilung) zu welchem Anteil kurzarbeitet, und welche Aufstockung etwa bestimmte Gehaltsgruppen erhalten sollen? Wie nehmt ihr aktuell "aus dem Home Office" Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten? Welche Herausforderungen habt/hattet ihr zudem?
Viele Grüße Lumpini
Community-Antworten (2)
04.04.2020 um 15:47 Uhr
"Wie verhandelt ihr vor diesem Hintergrund, wieviel welche Abteilung (oder auch Rollen innerhalb einer Abteilung) zu welchem Anteil kurzarbeitet,"
Mit dem AG reden, was er sich vorstellt und dann mit den MAern sprechen, ob die der Meinung sind, dass der Arbeitsausfall basierend auf dem was der AG sagt, so passen könnte.
"und welche Aufstockung etwa bestimmte Gehaltsgruppen erhalten sollen?"
entweder fair "alle Gruppen bekommen den gleichen Aufschlag" oder pririsiert nach Bedüüftigkeit "je niedriger die Gehaltsgruppe, desto größer der Aufschlag." Ich persönlich wäre für Letzteres.
"Wie nehmt ihr aktuell "aus dem Home Office" Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten?"
Das wäre dieser Tage mMn keine Priorität.
05.04.2020 um 15:29 Uhr
Danke celestro.
entweder fair "alle Gruppen bekommen den gleichen Aufschlag" oder pririsiert nach Bedüüftigkeit "je niedriger die Gehaltsgruppe, desto größer der Aufschlag." Ich persönlich wäre für Letzteres.
Ich persönlich bin auch für Letzteres. Wie sieht das typischerweise in der Praxis, d.h. in der BV aus: Einigt man sich auf eine Staffel, deren Gruppengrenzen anhand von Brutto-Monatsgehältern festgemacht werden? Ist dies also ein probater sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter*innen? Oder werden dadurch die benachteiligt, die nicht in Teilzeit arbeiten?
Hat jemand Beispiel-BVs zur Hand?
Danke und viele Grüße, lumpini
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