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BetrVG vs. Personalvertretungsgesetz

HC
Hohes C
Jan 2018 bearbeitet

es gibt immer wieder auf gemischten Seminaren die Gerüchte, dass ein BR mehr Möglichkeiten hat als ein PR. In unserer Firma gibt es beides ich sehe aber die Möglichkeiten des PR größer ein als beim BR.

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Community-Antworten (7)

S
SpongBob

29.03.2009 um 01:01 Uhr

mit gemischten Seminaren meinst Du bestimmt dass dort PR und BR sind, oder?

HC
Hohes C

29.03.2009 um 01:01 Uhr

was glaubst Du denn?

P
Peanuts

29.03.2009 um 12:06 Uhr

"... ich sehe aber die Möglichkeiten des PR größer ein als beim BR. "

Dann ist´s doch gut. Jedem seine Meinung.

Du erwartest aber hoffentlich nicht, dass hier irgend jemand das BetrVG und PersVG Punkt für Punkt miteinander abgleicht, um eine statistisch haltbare Antwort geben zu können.

P.S. Da es mit Sicherheit genau so viele unfähige Personalräte wie Betriebsräte gibt, werden sich Unterschiede in den Handlungsmöglichkeiten eh weitestgehend nivellieren.

HC
Hohes C

29.03.2009 um 13:05 Uhr

ich erwarte garnichts - ich frage nur, um zu lernen

In diesen Seminaren kommt von PR oft am Anfang, "ich will aber nicht hören, dass die BR mehr Möglichkeiten haben".

P
Peanuts

29.03.2009 um 18:01 Uhr

"In diesen Seminaren kommt von PR oft am Anfang, "ich will aber nicht hören, dass die BR mehr Möglichkeiten haben"."

Und was hat dieser Einwand jetzt mit dem ursprünglich zitierten Gerücht zu tun, dass ein BR mehr Möglichkeiten hat? Ein Referent muss doch in der Lage sein, themenbezogene Unterschiede in den Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu können, wenn er schon PRMs und BRMs in einem Seminar sitzen hat.

Was interessiert es mich als PR überhaupt, was ein BR womöglich darf oder nicht darf? Jede Interessensvertretung hat ihre eigene Gesetzgebung und vertritt auch noch völlig andere KollegInnen.

Aber wenn Du Dir dieses unnötige Wissen bzgl. der Unterschiede tatsächlich aneignen willst, wünsche ich viel Vergnügen beim Abgleich des BetrVG mit dem BPersVG sowie dem jeweiligen LPersVG.

I
Immie

29.03.2009 um 19:02 Uhr

@HohesC "gemischten Seminaren ".... welchen Sinn machen die? Wird da das BetrVG und das BPersVG parallel geschult?

HC
Hohes C

29.03.2009 um 19:51 Uhr

@Immi gemischt sind die Seminare immer dann, wenn die Gesetze nicht geschult werden, sondern z. B. Mobbingseminare.

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