Ich arbeite in einer Kommune mit 6 Azubis, wir wählen demnächst eine JAV mit einem Mitglied und eine Person als Vertretung.

Meine Frage ist: Wenn das Mitglied ein recht auf Fristlose Übernahme hat, hat die Vertretung dann auch dieses Recht nach der Ausbildung?

Wir wählen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz.

Gruß Denner