Erstellt am 28.03.2009 um 15:55 Uhr von diealte
Ja, Stichwort "Verdachtskündigung" Google den Begriff mal dann findest Du vieles hierzu.
Erstellt am 28.03.2009 um 18:24 Uhr von HF
Generell kann ein AG auch BRM kündigen. Da aber eine Kündigung dem BR vorgelegt werden muss und ich mal davon ausgehe, dass ihr dieser NICHT zustimmt, muss der AG eine Ersetzungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Dort wird dann der Vorwurf behandelt und es wird sich sicherlich rausstellen, das dieses Verdächtigungen haltlos sind.
Zieh am besten einen Rechtsanwalt zu Rate.
Gruß HF