15 Minuten vor Fristende wurde aus einer Persönlichkeitswahl eine Listenwahl
Der Betriebsrat und die Vertrauensleute haben sich in Abstimmung mit der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl ausgesprochen. Kurz vor Fristende (15 Minuten vor Schluss) wurden 3 Listen beim Wahlvorstand eingereicht. Auf einer Liste stehen 2 Vertrauensleute, die sich in der Vertrauensleutesitzung immer für eine Persönlichkeitswahl ausgesprochen haben. Ein Anderer, der eine Liste eingereicht hat, hat seine Stützunterschriften durch unwahre Angaben zusammengeholt. Dementsprechend schlecht ist die Stimmung unter den Mitarbeitern, da jedem die Möglichkeit einer Reaktion darauf genommen wurde. Immerhin ist es ein Betrieb mit mehreren Tausend Mitarbeitern und in den nächsten Jahren stehen Einsparungen an, die in die Millionen gehen.
Meine Frage ist, was kann ich gegen diese Betriebsratswahl unternehmen bzw.. was kann ich tun, dass die Betriebsratswahl wiederholt wird?
Community-Antworten (6)
07.03.2014 um 10:40 Uhr
Das ist nun mal der Lauf der Welt. Listen kurz vor Schluss einzureichen, ist ein normaler Vorgang. Dann gibt es eben die Listenwahl, wie sie das BetrVG ja vorsieht.
Der WV prüft also nur die Richtigkeit der Listen und hat ja gesetzliche Vorgaben, wann eine Liste richtig oder falsch ist. Ansonsten hat er sich neutral zu verhalten und die Wahl so durchzuführen, wie die Situation es gebietet.
07.03.2014 um 10:50 Uhr
Ich überlege gerade: Wenn durch außergewöhnliche Ereignisse (Naturkatatstrophe, Gewaltverbrechen, Lebensmittelvergiftung, Skorpionbisse ...) zwei der drei Listen völlig entvölkert werden, muss dann der WV eine Persönlichkeitswahl durchführen? Zumindest erscheint das ein erfolgversprechender Ansatz.
07.03.2014 um 10:55 Uhr
Woher kommt wohl das Wort VERTRAUENsleute? Nun habt ihr Listenwahl, auf gehts ...
07.03.2014 um 10:57 Uhr
"was kann ich tun, dass die Betriebsratswahl wiederholt wird? " 4 Jahre warten.
Im Ernst: gegen die Wahl an sich wird wohl nix zu unternehmen sein, denn die Personen ("Vertrauens"leute) haben im rechtlichen Rahmen gehandelt. Ob man auf Grund des Vertrauensbruchs Stimmung in der Belegschaft gegen die vermeintlichen Lügner (Zitat "hat seine Stützunterschriften durch unwahre Angaben zusammengeholt. ") und "Absprachenbrecher" macht, muss man selbst entscheiden.
Wenn der Großteil der Belegschaft eine Personenwahl bevorzugt (Zitat "(...)haben sich in Abstimmung mit der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl ausgesprochen. ") sollte diese Stimmungsmache auf fruchtbaren Boden fallen.
07.03.2014 um 11:54 Uhr
@Thyreon "Der Betriebsrat und die Vertrauensleute haben sich in Abstimmung mit der Belegschaft für eine Persönlichkeitswahl ausgesprochen." Das haben die überhaupt nicht zu bestimmen!!!
"Ein Anderer, der eine Liste eingereicht hat, hat seine Stützunterschriften durch unwahre Angaben zusammengeholt. " Erkläre das mal bitte!
07.03.2014 um 12:47 Uhr
da waren ja ganz schlaue am werk:) klar können die kollegen die Wahl noch beeinflussen! sie müssen die listen dieser scharlatane nicht wählen.
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