Erstellt am 27.03.2009 um 12:29 Uhr von Der alte Heini
Rosi3004
Ja !!
Die anfallenden Fahrtkosten zB zu den BR Sitzungen muss der AG erstatten.
Erstellt am 28.03.2009 um 12:23 Uhr von peanuts
Auch wenn das Ehrenamt BRM während der Mutterschutzfristen (vor und nach Geburt) wahrgenommen werden kann, sollte speziell ein BRM mit gutem Beispiel voran gehen und sich an den Beschäftigungsverboten des Mutterschutzgesetzes orientieren.
Ich frage mich immer wieder, was dieser Schwachsinn soll, während Krankheit/Urlaub/Mutterschutz als BRM aktiv bleiben zu wollen.
Auf der einen Seite auf die Einhaltung der Gesetze pochen und auf der anderen Seite mit dem "Ehrenamt" winken ...
Erstellt am 28.03.2009 um 16:01 Uhr von Kölner
@peanuts
Ich stimme Dir da voll und ganz zu!
Man könnte - zur Ehrenrettung von 'Der alte Heini' - auch annehmen, dass er sich verlesen hat und den Mutterschutz gleichgesetzt hat mit Elternzeit.
Ich könnte mir vorstellen, dass er sich aber selber erklärt.