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Betriebsratsmitglied - im Mutterschutz?

R
Rosi3004
Jan 2018 bearbeitet

kann eine Mitarbeiterin im Mutterschutz aktiv als Betriebsratsmitglied tätig bleiben ?

5.02003

Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

27.03.2009 um 13:29 Uhr

Rosi3004

Ja !!
Die anfallenden Fahrtkosten zB zu den BR Sitzungen muss der AG erstatten.

P
Peanuts

28.03.2009 um 13:23 Uhr

Auch wenn das Ehrenamt BRM während der Mutterschutzfristen (vor und nach Geburt) wahrgenommen werden kann, sollte speziell ein BRM mit gutem Beispiel voran gehen und sich an den Beschäftigungsverboten des Mutterschutzgesetzes orientieren.

Ich frage mich immer wieder, was dieser Schwachsinn soll, während Krankheit/Urlaub/Mutterschutz als BRM aktiv bleiben zu wollen. Auf der einen Seite auf die Einhaltung der Gesetze pochen und auf der anderen Seite mit dem "Ehrenamt" winken ...

K
Kölner

28.03.2009 um 17:01 Uhr

@peanuts Ich stimme Dir da voll und ganz zu!

Man könnte - zur Ehrenrettung von 'Der alte Heini' - auch annehmen, dass er sich verlesen hat und den Mutterschutz gleichgesetzt hat mit Elternzeit. Ich könnte mir vorstellen, dass er sich aber selber erklärt.

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