Erstellt am 27.03.2009 um 10:39 Uhr von Kölner
@handwerker
Erlaubt ist es schon.
Aber der AG ist zu jeder BetrVers. einzuladen und nur wenn er nicht kommt oder vorzeitig geht, hält man eine BetrVers. ohne ihn ab.
Alternative dazu:
Man macht eine BetrVers. ausserhalb der AZ - aber das will in der Regel niemand.
Erstellt am 27.03.2009 um 13:05 Uhr von Joachim_N
Da möchte ich aber wiedersprechen.
Der Arbeitgeber ist nur zu den regelmäßigen Betriebsversammlungen nach §43 einzuladen.
Zu einer Betriebsversammlung nach §42 muss der Betriebsrat den AG nicht einladen, sonder kann diesen sogar des Saales verweisen, da er dort "Hausrecht" hat.
Erstellt am 27.03.2009 um 13:45 Uhr von DonJohnson
Nee, Joachim - das stimmt nciht. Der 42er beschreibt die Abteilungsversammlung - nur zur Info! Lese ihn dir bitte ganz durch. Was Kölner von sich gegeben hat, ist zu 100% richtig, bis auf vielleicht, dass außerhalb der Arbeitszeit keiner an sowas teilnehmen will - ich denke das liegt immer an der Situation des Betriebes.
Erstellt am 27.03.2009 um 13:50 Uhr von diealte
@Joachim_N
BetrVG § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
....
Absatz 2
Sonstige Betriebs- oder Abteilungsversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. Hiervon kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abgewichen werden; im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit durchgeführte Versammlungen berechtigen den Arbeitgeber nicht, das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer zu mindern.
Erstellt am 27.03.2009 um 14:50 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Da hast Du recht. Es gibt auch Betriebe in denen - je nach Lage - die AN auch bereit sind, sich ausserhalb der AZ zu treffen.
@Joachim_N
Das üben wir noch mal, ja?