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BR Arbeit während Urlaub?

MH
marco hb
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Kollegen, ich bin BR-Vorsitzender in einem 3er Gremium und befinde mich im Urlaub. Mein Stellvertreter ist auf einer Schulung. Der einzige Nachrücker auf Montage in Fernost. Am Donnerstagabend legte unser Chef eine Kündigungsanhörung nach §102 ins Fach. Unser letztes BR-Mitglied hatte am Freitag Urlaub und hat diese Anhörung erst am darauffolgenden Dienstag im Fach gefunden. Dieser rief mich daraufhin an, und bat mich zur wöchentlichen BR-Sitzung zu kommen um über die Kündigung zu reden und einen Wiederspruch zu schreiben. Frage: Ist es rechtens wenn ich aus meinem Urlaub komme, mich einstempel und die Kündigung bearbeite bzw. unterschreibe?

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

26.03.2009 um 18:38 Uhr

selbstverständlich! Das Amt als BRM ist ein Ehrenamt. Klar kannst oder solltest du in deiner Urlaubszeit dieses Amt ausüben.

Ist jetzt nciht böse gemeint, aber wenn du diese Frage nicht selbst beantworten konntest, wäre es sinnvoll, auch die Thematik der Kündigung hier anzufragen ;-)))

Ist echt nciht böse gemeint, aber vielleicht könntest du hier ein paar Infos und Hilfe diesbezüglich bekommen!

Gruß DJ

W
Waschbär

26.03.2009 um 18:58 Uhr

@marco hb, In Plaung bekommt ihr eine 2 Plus! Nun musst du deinen Urlaub abbrechen.... Oder wird er dir nicht gut geschrieben? oder muss der AG das gar nicht?

MH
marco hb

26.03.2009 um 19:43 Uhr

Hallo DJ, ich danke Dir für deine Antwort und nehme Dir auch nichts übel. Mein Kollege der auf der Schulung ist hat zwei anwesende Anwälte dort befragt. Deren Antwort war: meine Tätigkeit als BR im Urlaub war von Rechts wegen falsch. Für mich war das Schreiben eines Wiederspruchs selbstverständlich, aber was sagt bei einer Kündigungsschutzklage der Richter dazu? Gruß Marco

D
DonJohnson

26.03.2009 um 20:11 Uhr

Lieber Marco. Anscheinend hast du nciht immer hier alles verfolgt, sonst wüßtest du, dass ich bezüglich Rechtsmäßigkeit von Beschlüssen sogar eine extremeere Meinung habe als alle anderen hier. Also zur Erklärung: Weder Krankheit noch Urlaub ist ein zwingender Verhinderungsgrund! Demnach müssen Einladungen oder die TO jedem BRM zukommen. Bei Urlaub ist es einfach. Da wird gefragt, willst du eventuell, oder biste auf Malle? Bei AU kann man sich nciht sicher sein, also sollte / muss ein solches BRM sogar eingeladen werden. Nur das BRM bestimmt, ob es an der Sitzung teilnehmen kann.

Du wirst mir sicherlich nciht glauben, aber schau mal hier im Forum, da gibt es bezüglich dieses Themas sehr sehr viele Threads. Suche sie (geht sogar über google). Da bekommst du Rechtssicherheit! ich denke, deine Kollegen vom Seminar haben da kräftig was mißverstanden und nur gesetze gelesen und nciht verstanden!!!

Wenn du die besagten Stellen hier nicht findest, dann schreib hier noch mal, dann zi9tiere ich zum gefühlten 100sten mal ....

Frage nebenbei - du bist BRV, seit wann?

Gruß DJ

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