Hallo,

bei uns wird gerade der Gerätefuhrpark ausgetauscht und dadurch kommt es zu erheblichen Verzögerungen beim Ablauf. Sprich, die Kollegen schaffen ihre Arbeit nicht mehr in der vorgeschriebenen Arbeitszeit.
Daher sind die Kollegen teilweise bis ca. 2 Uhr nachts dageblieben (von mittags um 12 Uhr). Nachdem der AG durch uns davon erfahren hat, verbot er dieses und ordnete an das nicht länger als 22 Uhr gearbeitet werden darf.
Darüber sind die Kollegen sehr unglücklich, da sie lieber ihre Arbeit fertig machen möchten um am nä Tag nicht noch den Rest vom Vortag abarbeiten zu müssen.
Sie haben den AG gebeten ihre Arbeit fertig machen zu dürfen. Er hat dann zugestimmt, hat aber ausdrücklich daraufhingewiesen dass dies ein Verstoß gegen das ArbZG ist.

Unsere Frage:
Wir als BR möchten die Kollegen ungern zu etwas zwingen was sie selber nicht möchten, auch wenn es in ihrem Sinne ist, weil dieses Problem ja auch nur temporär ist. Was kann es für eventuelle rechtliche Konsequenzen haben wenn die MA weiter bis 2 Uhr nachts arbeiten?