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Schwerbehindertenvertreter - Übernimmt das Ausgleichsamt Mehrkosten für Begleitperson auf Seminaren?

H
hexelein
Nov 2016 bearbeitet

hallo, wir wollen im Betrieb einen Schwerbehindertenvertretung wählen lassen. Eine Kollegin würde sich aufstellen und wir denken auch dass sie es gut machen könnte,nur würde sie gern zu Schulungen fahren, kann dies aber wegen ihrer Behinderung nicht. Weiß eine(r) von Euch wie man das am besten regelt? Taxi oder Begleitperson oder was? Übernimmt das Ausgleichsamt solche Mehrkosten? Gruß Hexelein

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Community-Antworten (3)

N
Nicoletti

26.03.2009 um 17:40 Uhr

Ich kann nur sagen, dass es ganz viele Seminare vom LVR gibt. Wie ist das denn bei euch im Unternehemen geregelt mit Taxi fahrten? Ist sie denn auf eine Begleitperson angewiesen? Hängt ja auch vom GDB ab.

J
Joachim_N

26.03.2009 um 18:16 Uhr

Hallo, meine bisherigen Schulungen ware immer in einem Behinderten gerechten Hotel oder schulungseinrichtung der Gewerkschaft. Wir hatte dort auch Rollstuhlfahrer dabei. Ich denke also nicht daß es am Veranstaltungsort Probleme gibt. Der Arbeitgeber hat die Reisekosten zu übernehmen, ob mit Auto oder Bahn und Taxi.

Gruß Joachim

K
Kölner

26.03.2009 um 21:38 Uhr

@Hexelein Welche Art der Behinderung hindert die Kollegin an der Teilnahme? Die Begrifflichkeit 'Ausgleichsamt' halte ich zudem für zumindest diskussionswürdig. ;-)

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