Standortwechsel
Hallo,
wir sind ein Betrieb mit 30 Mitarbeitern und haben auch einen GBR. Wir arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vom späten Vormittag bis nach Mitternacht. Unser AG hat uns dieses Jahr über die Standortverlegung informiert. Wir sind seit der Eröffnung in den 70er Jahren am gleichen Ort. Der neue Standort ist mangels Objekt nicht genau festlegbar, wird aber um die 50 km weg von unserem derzeitigen Standort. Auf Rückfrage, wie es mit dem Interessensausgleich bzw. der Mehrbelastung sein soll, hieß es nur, es solle für die Mitarbeiter keine Mehrkosten entstehen, zumindest die nächsten Jahre nicht. Die Angaben in den Arbeitsverträgen sind recht unterschiedlich, aber im Groben steht entweder, man ist versetzbar oder an einen bestimmten Standort versetzbar. Die Frage nach Rücklagen wurde mit NEIN beantwortet, es dürfen ja alle mit an den neuen Standort. Wir haben als BR bereits einen Anwalt beauftragt, um uns bestimmte Fragen, wie : ...läuft der jetzige Mietvertrag tatsächlich ohne optionale Verlängerung aus......wie sieht ein Mehrbelastungsausgleich aus....,zu beantworten. Bis jetzt haben wir noch keine weitere Antwort von de GF erhalten, außer, das werde erst bei Vertragsunterzeichnung geschehen. Abgesehen von der Pflicht des AG Rücklagen für einen Sozialplan zu bilden, würde uns interessieren, was es für Urteile oder Einigungen gegeben hat. Was für uns nicht nachvollziehbar ist, der Standort wird aufgrund der besseren wirtschaftlichen Aussichten verlegt....die Mehrbelastung aber wohl nur einige Jahre geleistet. Vor dem Hintergrund der steigenden Spritpreise und der bevorstehenden CO2 Steuer wird bei Wegfall der Unterstützung für einige Kollegen die Mehrkosten nicht mehr zu tragen sein ! In der Hoffnung auf das Licht im Dunkel....
VG BR-Mitglied
Community-Antworten (1)
05.10.2019 um 20:25 Uhr
"Abgesehen von der Pflicht des AG Rücklagen für einen Sozialplan zu bilden ..."
So eine Pflicht wäre mir neu.
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