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Begleitperson / Ansprechpartner aus dem Betriebrat für die JAV

M
mariah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben gerade neuen JAV Wahlen gehabt und die neue JAV fragte mich ob es so etwas wie eine Begleitperson/Vertrauensperson/direkten Ansprechpartner aus dem BR für die JAv gibt. Muss eine solche Person, wie immer man sie auch nennt, ernannt oder gewählt werden oder kündigt man das einfach nur an. Die JAV möchte sich dann stets mit Sorgen, Fragen u.ä. an diese Person wenden (auch wenn es um rechtliche Fragen geht). Wir hatten noch keine JAV vorher und daher der Wunsch der gewählten Person (da sich auch keine anderen JAV kennt und sicher viele Fragen haben wird).

Vielen Dank schon einmal für die Infos

94804

Community-Antworten (4)

E
Erdenbürger

04.10.2012 um 23:55 Uhr

Nur weil man es nicht muss, heißt es nicht, dass man es nicht tun sollte. Der Jugendvertreter sollte doch jeder Zeit Rat und Hilfe bei euch finden.

H
Hoppel

05.10.2012 um 07:54 Uhr

Ansprechpartner für die JAV ist in erster Linie der/die BRV.

G
gironimo

05.10.2012 um 10:24 Uhr

wie Hoppel schreiibt. Offiziell ist der BRV Ansprechpartner,

Der BR könnte aber auch jemanden benennen; oder der JAV nimmt als Mitarbeiter ein BR-Mitglied seines Vertrauens in Anspruch, wenn er persönliche Fragestellungen hat, oder einfach nur was wissen will.

P
Petrus

05.10.2012 um 12:27 Uhr

Guckt mal in §65(2) + Kommentierung. Es ist zwar einen Kann-Bestimmung, aber wie Erdenbürger schon schrieb... Und "der Betriebsratsvorsitzende oder das beauftragte Betriebsratsmitglied" steht sicherlich nicht nur zur JAV-Sitzung zur Verfügung...

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