Hat BR Möglichkeit, die Versetzung einer Kollegin in eine andere Abteilung zu bewirken?
Hallo. Eine Mitarbeiterin kann wegen ihrer Schwerbehinderung ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang erledigen. Sie ist im Bereich Materialwirtschaft tätig und musste bislang zeitweise ins Lager, um Inventurtätigkeiten durchzuführen. Diesen Teil ihrer Tätigkeit kann sie nun nicht mehr ausüben gem. ärztl. Bescheinigung. Der Leiter Materialwirtschaft teilte ihr nun in einem Gespräch (unter Beteiligung des BR) mit, dass er sie dort nicht mehr einsetzen werde und sie nun für die Bereiche Einkauf / Verkauf / Logistik zuarbeiten werde. Hierbei werde er sie "besonders im Focus haben" und "Zielvorgaben" überprüfen (20 Rechnungen in Zeit X bearbeiten; solche Zielvorgaben gibt es bislang im Betrieb keine). Weiterhin hätte sie keinen eigenen Schreibtisch, sondern sie müsse davon ausgehen, dass sie an anderen Schreibtischen - je nach dem, welcher gerade frei sei - zu arbeiten habe. Die Mitarbeiterin hat es in der Abteilung sehr schwer - Mobbing konnte nicht nachgewiesen werden, aber die Verhaltensweisen des Vorgesetzten sowie ihrer Kolleginnen gehen stark in diese Richtung. Der Vorgesetzte sucht nach Fehlern. Der BR würde die Kollegin gerne ganz aus diesem Bereich heraus nehmen. Welche Möglichkeiten haben wir?
Community-Antworten (3)
26.03.2009 um 15:24 Uhr
see-see, Ihr könnt nur im Gespräch mit den Entscheidungsträgern und der Kollegin eine Lösung finden. Fordern könnt Ihr nur das, was das SGB IX, hier insbesondere § 81 (4) hergibt. Vielleicht wäre es ratsam den Integrationsfachdienst einzuschalten?
26.03.2009 um 15:57 Uhr
Hallo see- see,
wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Hat der AG schon Antrag auf Minderleistung gestellt? Gibt dann einen Zuschuss und von diesem Zuschuss könntet Ihr z.B. eine 400 EUR Kraft einstellen, die die Kollegin und die Abteilung unterstützt. Dies erhöht dann in der Regel auch wieder die Akzeptanz und Gott bewahre aber auch die anderen KollegenInnen haben die Gesundheit nicht gepachtet...!
Gruß ambu
27.03.2009 um 13:53 Uhr
see-see Im Rahmen des § 75 BetrVG könnte der BR von sich aus aktiv werden.
Die Betroffene sollte sich gem. § 85 BetrVG beim BR offiziell beschweren, somit hätte der BR einen Auftrag mit dem er bei dem AG auch etwas "lauter" werden könnte, zB die Einigungsstelle.
Favorisieren würde ich aber ein vorgehen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Wobei auch ein Schmerzensgeld einklagbar wäre.
Die Betroffene sollte ein sog. Mobbingtagebuch führen und sich die Namen eventueller Zeugen notieren.
Wer der offizielle Ansprechpartner des BR ist, weiß dieses Gremium sicherlich?
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