Wann ist der Fristbeginn - für einen Brief der eine Mitbestimmung benötigt?
Moin!
Wir sind ein BR der nur einmal die Woche mit dem kompletten BR tagt. Muss noch dazu sagen dass wir eine freigestellt MA haben die an zwei weiteren Tagen da ist. Meine Frage nun ist. Wann beginnt die Frist für einen Brief der eine Mitbestimmung benötigt. Der Tag an dem der Brief geschrieben wurde oder der Tag an dem der Eingangstempel von uns drauf gekommen ist?
Danke
Community-Antworten (2)
25.03.2009 um 19:11 Uhr
jofalki, wenn der Brief bei Euch gelandet ist, beginnt die Frist am folgenden Tag zu laufen.
26.03.2009 um 10:09 Uhr
Kleine Erweiterung zu Lotte: Die Frist beginnt am folgenden Tag, nachdem der Brief beim BRV gelandet ist (vgl. §26BetrVG). Wenn also das (teil-?)freigestellte BRM nicht zufälligerweise BRV ist... Hier wäre auch zu beachten, dass "verhindert" und "gerade nicht im Betrieb anwesend" zwei Paar Schuhe sind.
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