Hallo Forengemeinde,

ab wann zählt ein Kündigungsschreiben als zugestellt und wann fängt damit die Frist an ?

Muss der AG ein Einschreiben ( vieleicht sogar mit Rückschein ) senden oder reicht ein normaler Brief ?

Ist der AG oder der An in der Nachweispflicht, das dieses Schreiben zugestellt worden ist ?

Mir ist schon klar, das man am besten einen Einschreiben nimmt, aber was ist wenn dieses Einschreiben nicht abgeholt wird ?

gibt es da eventuell Urteile zu ?

Oder was ist, wenn der AN einen normalen Brief nutzt, und der AN sagt das dieser Brief nicht angekommen ist ?

Vielen Dank im voraus.