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Ab wann zählt ein Kündigungsschreiben als zugestellt?

N
Northsman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forengemeinde,

ab wann zählt ein Kündigungsschreiben als zugestellt und wann fängt damit die Frist an ?

Muss der AG ein Einschreiben ( vieleicht sogar mit Rückschein ) senden oder reicht ein normaler Brief ?

Ist der AG oder der An in der Nachweispflicht, das dieses Schreiben zugestellt worden ist ?

Mir ist schon klar, das man am besten einen Einschreiben nimmt, aber was ist wenn dieses Einschreiben nicht abgeholt wird ?

gibt es da eventuell Urteile zu ?

Oder was ist, wenn der AN einen normalen Brief nutzt, und der AN sagt das dieser Brief nicht angekommen ist ?

Vielen Dank im voraus.

4.24001

Community-Antworten (1)

P
pirat

30.06.2008 um 12:31 Uhr

@Northsman,

  1. Zustellung der Kündigung dürfte deine Frage beantworten...

http://www.forum-kuendigungsschutz.de/index.php?Itemid=94&id=24&option=com_content&task=view

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