Erstellt am 02.04.2020 um 09:19 Uhr von Hagbart44
Der BR ist nicht verpflichtet zu informieren sollte es aber tun. Aber bevor die BV nicht unterzeichnet ist gilt sie ja auch noch nicht. Am Ende sind es ja die jeweilogen Vorgesetzten die die MA in Kurzarbeit einteilen und dazu nuss er die MA ja onehin erreichen.
Erstellt am 02.04.2020 um 09:37 Uhr von Kratzbürste
Es besteht ja die Möglichkeit, Informationen per Videobotschaft, Rund-Mail und/oder Flugblatt zu verbreiten. Das da eine "Verpflichtung" besteht, ist beim Thema betriebliche Öffentlichkeitsarbeit immer der falsche Gedankenansatz. Transparents ist bei erfolgreicher BR-Arbeit das A und O.
Erstellt am 02.04.2020 um 09:56 Uhr von celestro
Ich halte den Denkansatz auch für falsch. Zunächst einmal würde ich mit dem AG reden. Deutlich machen, dass der BR als Vertreter der AN natürlich die MA informieren möchte. Ob man es also dem BR überlässt, oder ob der AG hier selbst tätig werden will.
Spätestens wenn der AG hier nicht in die Pötte kommt oder sagt "ja mache ich, aber erst zum letztmöglichen Zeitpunkt vorher" würde ich die MA von mir aus informieren. Natürlich immer vor dem Hintergrund "es ist ggf. noch nicht unterschrieben".
Erstellt am 02.04.2020 um 13:10 Uhr von ganther
bei diesem Thema würde ich mich immer um eine gemeinsame Kommunikation mit dem AG bemühen. KUG ist kein banales Thema, dass viele Ängste schürt. Gemeinsam kann man da schon einiges abfangen.
Als allgemeine Info für die Belegschaft zur Wirkungsweise von KUG haben BR-Kollegen von einem Konzernunternehmen auch z.B. auf die Infos des Arbeitsagentur verwiesen und dann darauf aufbauend ihre Info mit dem AG gestrickt und über Aufstockung etc. aufgeklärt