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Info der Belegschaft über Kurzarbeit

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Cinque55
Apr 2020 bearbeitet

Guten Morgen, gestern hat unser BR mit der GF über Kurzarbeit verhandelt, die in Kürze eingeführt werden muss. Wie sieht es nun aus mit der Info der Belegschaft durch den BR? Viele sind im Homeoffice oder arbeiten abends (Reinigungskräfte) und können gar nicht erreicht werden, eine Betriebsversammlungen unter Teilnehame mehr oder weniger aller ist eh nicht möglich. Ist der BR nun verpflichtet, vor Abschluß einer BV alle zu infomieren und wenn ja, reicht die Schriftform? Vielen Dank und viele Grüße Petra

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Community-Antworten (4)

H
Hagbart44

02.04.2020 um 11:19 Uhr

Der BR ist nicht verpflichtet zu informieren sollte es aber tun. Aber bevor die BV nicht unterzeichnet ist gilt sie ja auch noch nicht. Am Ende sind es ja die jeweilogen Vorgesetzten die die MA in Kurzarbeit einteilen und dazu nuss er die MA ja onehin erreichen.

K
kratzbürste

02.04.2020 um 11:37 Uhr

Es besteht ja die Möglichkeit, Informationen per Videobotschaft, Rund-Mail und/oder Flugblatt zu verbreiten. Das da eine "Verpflichtung" besteht, ist beim Thema betriebliche Öffentlichkeitsarbeit immer der falsche Gedankenansatz. Transparents ist bei erfolgreicher BR-Arbeit das A und O.

C
celestro

02.04.2020 um 11:56 Uhr

Ich halte den Denkansatz auch für falsch. Zunächst einmal würde ich mit dem AG reden. Deutlich machen, dass der BR als Vertreter der AN natürlich die MA informieren möchte. Ob man es also dem BR überlässt, oder ob der AG hier selbst tätig werden will.

Spätestens wenn der AG hier nicht in die Pötte kommt oder sagt "ja mache ich, aber erst zum letztmöglichen Zeitpunkt vorher" würde ich die MA von mir aus informieren. Natürlich immer vor dem Hintergrund "es ist ggf. noch nicht unterschrieben".

G
ganther

02.04.2020 um 15:10 Uhr

bei diesem Thema würde ich mich immer um eine gemeinsame Kommunikation mit dem AG bemühen. KUG ist kein banales Thema, dass viele Ängste schürt. Gemeinsam kann man da schon einiges abfangen. Als allgemeine Info für die Belegschaft zur Wirkungsweise von KUG haben BR-Kollegen von einem Konzernunternehmen auch z.B. auf die Infos des Arbeitsagentur verwiesen und dann darauf aufbauend ihre Info mit dem AG gestrickt und über Aufstockung etc. aufgeklärt

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