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Praktikumsangebot = JAV ende?

M
MartinD
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin nun zum 2ten mal in die JAV gewählt worden. Im August werde ich meine Ausbildung beenden. Nun ist mein Problem, dass es eine Übernahme Stelle gibt, in die ich unbedingt rein möchte. Nur ist diese erst ab dem 1.1.10 besetzbar. In der Zwischenzeit ´, möchte mein Ausbildungsleiter mich als Halbjahrespraktikant einsetzen. Verliere ich dadurch die JAV angehörigkeit und vor allem das Übernahmemuss mit dem Unbefristeten Vertrag laut §78a ?

Wenn ja, würde ich das Praktikum nämlich ablehnen und direkt in einer anderen Stelle anfangen und nach einem halben Jahr versuchen zu der Stelle zu wechseln in die ich möchte. Es hat auch noch kein Gespräch gegeben. Es geht mir lediglich um das was wäre wenn.

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

25.03.2009 um 13:40 Uhr

Hallo MartinD,

der § 78a BetrVG bezieht sich auf eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Also in anderer Stelle anfangen und nach einem halben Jahr versuchen dich auf die andere Stelle intern zu bewerben.

MfG Angi1

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