§79 Geheimhaltungspflicht - Geheimhaltungsvertrag mit Wahlvorstand?
Hallo In unserem Unternehmen soll zum erstem Mal ein BR gewählt werden. Als Wahlvorstand haben wir die GF aufgefordert, die Mitarbeiterlisten zu erstellen. Vor Ablauf der Frist fordert nun die Personalbateilung von uns (Wahlvorstand) einen speziellen Geheimhaltungsvertrag zu unterzeichnen, in dem auf Landesdatenschutzgesetz verwiesen wird und uns bei Nichtbeachtung mit disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen gedroht wird. Außerdem werden wir verpflichtet, die Daten nicht an Dritte (gemeint sind wohl Betriebsfremde, steht aber da nicht so) weiterzugeben. Müssen wir überhaupt was unterschrieben und wenn nicht, wo steht das? Wir wollen uns nicht quer stellen, irgendeine kleine formelle Geheimhaltungserklärung (mit Hinweis auf BetrVG oder WO) wäre ja noch OK. Wer hat einen guten ("rechtssicheren") Tipp? Danke Michael Päßler
Community-Antworten (7)
24.03.2009 um 17:11 Uhr
@M_Päßler Ich würde diesbezüglich nichts unterschreiben. Die Geheimhaltungspflicht ergibt sich aus der WO und dem BetrVG; auch ist der WV berechtigter Dritter im Sinne des BDSG. Bittet die PersoAbtlg. die Gesetzeslage zu studieren und nicht wilde Erklärungen einzufordern.
24.03.2009 um 17:22 Uhr
@kölner
gebe Dir absolut recht. Obwohl dass das was das Unternehmen hier fordert schon sehr nahe an den tatsächlichen Gegebenheiten ist
24.03.2009 um 17:31 Uhr
Hallo Danke schon mal für die ersten Rückmeldungen. Habe jetzt Feierabend und werde morgen eure Antworten analysieren. Gruß Michael
24.03.2009 um 17:33 Uhr
@all Ich denke man sollte das auch ein wenig differenzieren. Was genau steht da drin. Vielleicht lediglich, dass der WV das zur Kenntnis nehmen soll (Verstöße gegen das Landesdatenschutzgesetz). Eigentlich ist es doch vorbildlich, dass ein Unternehmen sowas macht. Wenn man mal so bedenkt, wie sorglos in so manchen Betrieben dieser Republik mit dem Thema Datenschutz umgegangen wird, finde ich das nciht mal tragisch. Wenn es eine Erklärung als solches ist. Gerade bei der ersten BR Wahl kann man ncht davon ausgehen, dass der WV vernünftig geschult wurde, oder ist.
Aber das ist lediglich meine Meinung!
Gruß DJ
25.03.2009 um 10:15 Uhr
@ DJ / all
100% Zustimmung bzgl. Datenschutz. Das war auch unsere Meinung, dass wir hier eine entspr. Erklärung unterschreiben wollen. Auch um im Vorfeld der Wahl keinen Ärger zu provizieren.
Schulung: Haben wir bekommen (inhouse von ver.di) -> war sehr gut
@Kölner
Sehe ich genauso. Die Personalabteilung hat darüber hinaus mehr Möglichkeiten, sich auch rechtsverbindlich zu informieren (ggf. durch den Anwalt des Unternehmens). Wir hingegen haben diese Möglichkeit nicht und können somit sehr leicht auf's Glatteis geführt werden. Wenn wir da aus Unwissenheit was unterschreiben, sind wir die Dummen.
Wir werden heute einen Vorschlag unterbreiten, ggf. poste ich ihn hier später. Danke für die Unterstützung!
Michael
25.03.2009 um 10:36 Uhr
@M_Päßler In der Regel macht man deswegen eine WV-Schulung und findet einen Anbieter, der dem WV auch während der Wahl mit Rat und Tat zur Seite steht.
25.03.2009 um 13:56 Uhr
@Kölner
Ja! Haben wir auch gemacht. Der "Anbieter" ist ver.di (s. o.). Ich habe wieterhin intensiven Kontakt zu dem Refrenten, der mich bereits bei diesem ersten "Problem" bereitwillig und umfangreich unterstützt hat.
@all
Wir haben inzwischen ein Schreiben an die PA und GF verfasst, indem wir die vorliegende Geheimhaltungserklärung (umfangreich erklärt) ablehnen. Darüber hinaus haben wir einen Gegenvorschlag unterbreitet, in dem wir unser Interesse am guten Datenschutz in unserem Unternehmen (@ Don Johnson: danke für den Tipp) bekunden.
Schaun wir mal, wie die Sache ausgeht. DArüber hinaus läuft die Sache denke ich nach Plan. Nochmals zur Info: Wir wählen außer der Reihe (vermutlich somit für 5 Jahre).
Gruß Michael
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