Erstellt am 01.04.2020 um 09:39 Uhr von Kjarrigan
Wenn der BRV die BV unterschrieben hat ist die erstmal durch.
Der AG kann und darf davon ausgehen, dass der BRV richtig gehandelt hat - er muss nicht hinterfragen ob die der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist 8Ausnahme - es wäre so offensichtlich, dass er es wissen musste - aber wer will das beweisen.
Damit ist das ein rein internes Problem innerhalb des Betriebsrates!
Da gibt es je nach Sachverhalt mehrere Lösungen.
z.B. könnt ihr den BRV abwählen, einen neuen wählen, TOP Kündigung der BV etc.
Erstellt am 01.04.2020 um 10:34 Uhr von Pjöööng
Die Anfechtung einer ordnungsgemäß zu Stande gekommenen Betriebsvereinbarung ist nicht vorgesehen. Da ist der Gesetzgeber wohl davon ausgegangen dass Betriebsratsmitglieder ihr Ehrenamt verantwortlich ausführen.
In Einzelfällen mag es möglich sein dass solch einer Betriebsvereinbarung die Gesxhäftsgrundlage fehlt, aber das dürften exotische Einzelfälle sein.
Erstellt am 01.04.2020 um 11:50 Uhr von celestro
Die Frage ist wohl eher ... woher kommen die Falschinfos? Wenn der BRV sie vom AG bekommen hat, ist die Sache wohl klar.
Erstellt am 01.04.2020 um 13:41 Uhr von §§Reiter
Anfechten nein. Aber man könnte den Punkt "Kündigung der BV xy" auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen lassen, dann die Fehlinformationen ausräumen und schauen, ob sich im Gremium eine Mehrheit dafür findet die BV unter diesen Umständen sofort wieder zu kündigen.