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Versäumnis der Betriebsversammlungen

K
Karlotto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden,

ich hab mal eine Frage zu Betriebsversammlungen. Diese müssen im vierteljahrlichen Rythmus stattfinden. Verhält sich der BR grob ordnungswidrig als Verfassungsorgan ?

Gehen wir davon aus dass eine BetrV im letzten Jahr im August war ...

Was ist mit dem Tätigkeitsbericht der uns Arbeitnehmern vorenthalten wird ?

Merci für viele Meinungen Karlotto

5.705014

Community-Antworten (14)

K
Kriegsrat

20.03.2009 um 15:53 Uhr

@ karl otto

soviele meinungen kann es dazu nicht geben, außer daß es eine grobe pflichtverletzung des BR wäre, keine betriebsversammlungen durchzuführen

W
Waschbär

20.03.2009 um 15:54 Uhr

@Karlotto, Meinungen? Neu Wahlen wäre wohl eher angeraten.

N
Neuling45

20.03.2009 um 16:13 Uhr

Na ja waschbär, wenn der BR ansonsten zur Zufriedenheit der Arbeitnehmer waltet finde ich gleich eine Neuwahl deswegen übertrieben. Stimmt schon im BetrVG § 43 steht regelmäßige Betriebs- bzw. Abteilungsversammlungen sind abzuhalten. Wir hatten gerade eine Inhouseschulung und hier ist der durchführende Arbeitsrichter a.D. auch darauf eingegangen. Diese Sitzungen dienen schon für die Weitergabe von Tätigkeiten des Betriebsrats und aktuellen betrieblichen Belangen, da es in der heutigen Zeit - Internet-Homepage / Betriebsratszeitungen / Informationsflyer im verstärkten Maße gibt, ist eine Bedienung der "Neuigkeiten" durch die Arbeitnehmerschaft gegeben. In diesem Punkte wäre also der § "veraltet". Sollte also eine solche 1/4jährliche Unterlassung (Betriebsversammlung) tatsächlich mal zu einem Gerichtsthema werden, entscheidet über den tatsächlichen Sachverhalt der jeweilige Richter. Heute wird überall zur Einsparung der Arbeitgeber-Nebenkosten aufgerufen und wenn der BR in anderer Form seinen Informationspflichten nachkommt als einer kostenträchtigen Betriebsrversammlungseinberufung, (Lohnkosten trotz Nichtarbeit) so wäre das in neuzeitlichen Sinne. Die 1 Betriebsversammlung pro Jahr, wo auch der AG seinen Rechenschaftsbericht abgeben muß, kann nicht auf andere Weise ersetzt werden.
Aber um es nochmals festzuhalten, dies ist die Aussage des Schulungsleiters, jetzt kann sich jeder seine Gedanken dazu machen. Wir haben bisher auch immer 5 Betriebsversammlungen im Jahr abgehalten, aber wir haben auch keine Homepage usw.

K
Karlotto

20.03.2009 um 16:22 Uhr

... hmmm hört sich ja echt interessant an...

also um die Diskussion nicht unnötig zu erweitern, gestattet mir den Hinweis das unser BR die Klassische Form des schwarzen Bretts bevorzugt... moment ich schau mal schnell drauf... die letzte belanglose Mitteilung war im Oktober letzten Jahres...

Wie soll ich den jetzt vorgehen ?

Karlotto

J
Joachim_N

20.03.2009 um 16:30 Uhr

Die nächsten Betriebsratwahlen sind im Frühjahr nächtes Jahr. Lass dich dort aufstellen und mach es dann besser.

Gruß Joachim

K
Karlotto

20.03.2009 um 16:38 Uhr

@ Joachim

wenn ich dich richtig verstehe , soll ich die grobe Pflichtverletzung tolerieren... ?

und in der Hoffnung leben, das alles soweit in Ordnung ist ?

Karlotto

P
paula

20.03.2009 um 16:47 Uhr

der BR als Verfassungsorgan? Neben Bundespräsident, Bundestagspräsident un co? Mein Gott was für ein Aufstieg

K
Karlotto

20.03.2009 um 16:54 Uhr

naja paula... vieleicht bin ich etwas übers Ziel hinausgeschossen :-) !

Ich denke du wirst verstehen um was es mir inhaltlich geht !

Karlotto

P
Petrus

20.03.2009 um 16:56 Uhr

@KarlOtto: Man kann dagegen vorgehen. Wie steht in §23(1) BetrVG. Also überzeuge Deinen ArbGeb, deine Gewerkschaft oder 25% der Belegschaft...

K
Karlotto

20.03.2009 um 16:59 Uhr

Na denn... das ist doch ne Aussage ...Danke !

Oh mein Gott :-) ...da habe ich ja was vor mir...

Karlotto

N
Neuling45

20.03.2009 um 19:48 Uhr

Und eben hier stellt sich die Frage, ist das "reine" Nichtabhalten von Betriebsversammlungen tatsächlich was für § 23 (1). Wo wären die Pflichten den derart verletzt, das es eine Rechtfertigung für die Abwahl des Betriebsrats wäre. Immer vorausgesetzt der BR macht ansonsten seine Arbeit ordentlich. Na dann viel Glück beim Zusammensammeln der Stimmen und vor allem viel Glück beim Arbeitsgericht. Denn genau das meinte der Schulungsleiter. Man sollte nicht päpstlicher sein als der Papst und wo eigentlich kein Käger, da auch kein Richter. Aber wie schon mal gesagt, muss jeder für sich entscheiden.

S
SpongBob

21.03.2009 um 09:29 Uhr

@Karlotto Hast Du eigentlich schon mal daran gedacht, den BR anzusprechen? Hast Du versucht rauszufinden, warum es noch keine Betriebsversammlung gab?

Aus meiner Erfahrung reicht es meistens aus, ein klärendes Gespräch zu führen. Auch wird sich jeder BR freuen, wenn von den Kolleginnen und Kollegen Anregungen oder sogar Hilfe kommt.

Eine Betriebsversammlung ist nicht in 5 Minuten erledigt, da gibt es einiges zu beachten.

W
Waschbär

21.03.2009 um 14:09 Uhr

@Neuling45, Fehlende Versammlungen, sind defenitiv ein grund den BR Pflichtverletzung vor zu werfen, ein BR der nicht mal eine Betriebsversammlung regelmässig auf die Beine stellt. Der schafft den rest auch nicht. Also weg damit !

L
Lotte

21.03.2009 um 14:55 Uhr

Karlotto, ist doch auch ein Grund, sich bei der nächsten Wahl im nächsten Jahr aufstellen zu lassen und diesen Missstand zu verändern.

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