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Betriebsratswahlen 2010;GL möchte 2 Betriebsratseinheiten zusammen legen BR-Einheiten sind aber dagegen - Was können wir tun?

K
klaumich
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns am Standort gibt es 2 Betriebsratseinheiten. Aus Kostengründen möchte die Firmenleitung diese bei der nächsten BR-Wahl März 2010 zusammen legen. Beide BR-Einheiten sind aber dagegen. Was können wir tun?

6.14008

Community-Antworten (8)

H
Hausmeister

19.03.2009 um 16:45 Uhr

Hallo, was ist eine Betriebsratseinheit. Hat jede Abteilung einen eigenen BR?

K
klaumich

19.03.2009 um 16:57 Uhr

Bei uns am Standort gibt es einmal das Werk, welches Maschinen fertigt. Daneben gibt es die Serviceorganisation. Beide habe ihren eigenen Betriebsrat. Als Information ist noch wichtig zu sagen, dass wir nur einen Standortleiter haben, aber eben zwei von einander getrennte Betriebseinheiten mit eben ihren Betriebsratseinheiten.

M
Magenta

19.03.2009 um 17:10 Uhr

Ohne eure Firmenstrucktur genau zu kennen, denke ich mal, dass es zwei betriebsratsfähige Betriebsteile sind - auch bei einem Leiter, also auch zwei Betriebsräte. Klar, dass sich ein AG leiber einen BR wünscht als zwei.

Tja, im Prinzip kann das nur ein Sachverständiger klären, wie das rechtlich bei euch aussieht

Vielleicht hilft dier dieses Urteil weiter:

"Betriebsratsfähigkeit eines Orchesters

Nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie eigene Aufgaben und eine eigene Organisation aufweisen. Dazu ist erforderlich, dass der Betriebsteil eine eigene Leitung aufweist, welche die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt.

Die Parteien stritten vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) über die Rechtmäßigkeit einer Betriebsratswahl. Der antragstellende Arbeitgeber betreibt zwei Chöre und zwei Orchester, darunter das Deutsche Sinfonieorchester (DSO). Alle vier Organisationen verfügen über eine eigene Verwaltung und eine eigene Leitung. Im Jahr 1998 wählten alle Arbeitnehmer einen gemeinsamen Betriebsrat. Im Dezember 2001 beschlossen die Arbeitnehmer des DSO, bei der Betriebsratswahl im Jahr 2002 einen eigenen Betriebsrat zu wählen und bestellten einen Wahlvorstand. Bei der Betriebsratswahl im März 2002 wurde der aus sieben Mitgliedern bestehende Betriebsrat DSO gewählt. Am 15. März 2002 fand die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats für alle Arbeitnehmer des Arbeitgebers statt. Der Arbeitgeber und der für alle Klangkörper gewählte Betriebsrat wollten durch das BAG feststellen lassen, dass das DSO keine betriebsratsfähige Organisationseinheit darstellt und die Wahl des Betriebsrats DSO nichtig ist.

Das BAG entschied zu Ungunsten des Arbeitgebers und des für alle Arbeitnehmer gewählten Betriebsrats. Das DSO ist ein betriebsratsfähiger Betriebsteil, da es einen eigenständigen künstlerischen Aufgabenbereich hat und durch den Orchestervorstand und den Orchesterdirektor die wesentlichen mitbestimmungsrelevanten Entscheidungen getroffen werden. Deshalb konnte für das DSO ein eigener Betriebsrat gewählt werden. Die Wahl des Betriebsrats DSO ist nicht nichtig, denn nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie eigene Aufgaben und eine eigene Organisation aufweisen. Dazu ist erforderlich, dass der Betriebsteil eine eigene Leitung aufweist, welche die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, welches von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird.

BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03"

H
Hausmeister

19.03.2009 um 17:23 Uhr

Hallo, wir haben auch 2 BR in unserer Firma. Diese sind aber an verschiedenen Standorten. Für mich wäre jetzt aber am wichtigsten, was die Belegschaft will. Danach würde ich mir überlegen, was dagegen spricht und was dafür. Dann würde ich entscheiden was ich will. Ich bin nicht sicher, ob ihr weiterhin auf 2 BR bestehen könnt. Vielleicht könnt ihr aber bei einer Fusion gleichzeitig euer Entgegenkommen mit ein paar nützlichen Zugeständnissen seitens des AG belohnen lassen. Klopft doch mal ab.

Kostenersparnis sollte auch für den BR ein Thema sein.

P
Peanuts

20.03.2009 um 00:12 Uhr

"Aus Kostengründen möchte die Firmenleitung diese bei der nächsten BR-Wahl März 2010 zusammen legen. .... "

Ich frage mich grad, was ein AG tun kann, wenn es zwei betriebsratsfähige Betriebsteile gibt, die auch weiterhin einen jeweils eigenständigen BR wählen wollen...

Da hat der AG doch überhaupt keine Eisen im Feuer. Was soll also die Frage "Was können wir tun?"

R
rolfo2

20.03.2009 um 09:03 Uhr

Ein einheitlicher Betriebsrat kann z.B, durch Tarifvertrag bestimmt werden. Ist dies nicht der Fall können die verschiedenen BR nichts entscheiden. Die Arbeitnehmer sollen hier entscheiden ob sie einen gemeinsamen Betriebsrat oder jeweils einen eigenständigen BR wollen ( § 3 BetrVG ). Hat doch auch den Vorteil hier einen GBR zu installieren.

K
Kölner

20.03.2009 um 09:25 Uhr

@peanuts Wenn ein Wahlausschuss sich zu einer arbeitgeberfreundlicheren Ansicht versteigt, würde die ganze Sache spannender.

@klaumich Würde bei einer Zusammenlegung der § 38 BetrVG Anwendung finden?

K
klaumich

20.03.2009 um 11:07 Uhr

Hallo Peanuts, meine Frage ist schon berechtigt und hat auch seinen Sinn. Der AG argumentiert so: Ein Zaun, eine Standortleitung also auch einen gemeinsamen BR. Bisher war es so, dass wir auf dem gleichen Gelände tätig waren, aber einen eigenen Standortleiter. Dieser wurde aber wegrationalisiert. Bei der BR-Wahl 1998 ist der AG vor Gericht gezogen und hatte schon damal versucht die Beiden BR-Einheiten zusammen zu führen. Wurde vom Gericht abgewiesen, mit der Begründung: zwei Standortleiter also auch 2 BR-Einheiten. Sollte der AG bei der nächsten Wahl wieder das Gericht anrufen, benötigen wir andere Argumente als den Standortleiter, den es für uns ja nicht mehr gibt. Meine Gedanke gehen eher in die Richtung: 2 Betriebseinheiten also auch 2 Betriebsratseinheiten. Die Frage ist nur, zieht das Argument?

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